@gtec, ist dir schon mal die Idee gekommen, dass die Gesetze genau deshalb so kompliziert sind, wie sie sind, weil Menschen mit solch hanebüchenen Argumentationen kommen und dann versuchen, diese vor Gericht durchzusetzen?
Das Leben eines Menschen (angefahrener Fußgänger) ist ein so viel höheres Rechtsgut, als der finanzielle Schaden eines anderen Menschen (Autofahrer), dass es schon lächerlich absurd ist, dem gesetzlich zum Passantenschutz verpflichteten Hersteller hier eine Absicht zur Generierung von Profit unterstellen zu wollen.
Wenn du den Unfall mit dem Fußgänger verursacht hast, solltest du ohenhin ganz andere Sorgen haben (zusätzlich zu der Versicherung, die du auch haben solltest). Wenn der Fußgänger den Unfall verursacht hat, zahlt ohnehin er (oder die Versicherung, die er auch haben sollte). Das allerdings gestaltet sich (ganz ohen Sarkasmus) voraussichtlich einfacher, wenn er den Unfall überlegt ...
Mir genügt es nun auch hier. Viel Spaß beim Sammelklagen (ohne vorher Fakten gecheckt oder gar auf andere Weise versucht zu haben, den Hersteller zu Änderungen zu bewegen).