Beiträge von harkpabst

    Völlig richtig, danke, hatte ich außer Acht gelassen. Für die EL gibt es im Technik-Paket (also gegen Aufpreis) nur das dynamische Kurvenlicht. Wem Matrix-LED wichtig ist, der ist automatisch bei der Sports-Line. Und wenn es dann schon einmal die SL ist, dann ist der Schritt zum Sport-Paket nicht groß.

    Und wir hatten noch etwas vergessen. Das schlüssellose Zugangssystem LogIn gibt es auch ausschließlich mit der Sports-Line.

    Aber für mich macht es auch kaum einen Unterschied den 131Ps und den 160Ps Motor zu bewegen, die machen beide Höllenspaß und im Alltag wird man denke ich auch keine riesigen Unterschiede merken. Als Ottonormalverbraucher natürlich.
    Dabei kann ich mir natürlich auch vorstellen, dass es Enthusiasten gibt, denen sowas gleich auffällt.

    Ich sage jetzt bestimt nicht "Dann machst du etwas falsch!", denn wenn es für dein Nutzungsprofil so ist, dann ist es auch gut so. Aber den Unterschied im Drehmoment zwischen G 131 und G 160 spürt man wirklich leicht, auch ohne Enthusiast zu sein.


    Trotzdem gefällt manchem der Charakter des kleinen Motors ja sogar besser. Mal sehen, wie das mit der neuen 184-PS-Maschine im Vergleich aussehen wird.


    Bei EL gegen SL ist eigentlich schon alles gesagt worden: Ob man den Unterschied will oder gar braucht, muss wirklich jeder für sich alleine entscheiden. Die wichtigsten Argumente für SL sind eben, dass es das Sport-Paket und Matrix-LED-Scheinwerfer für keine andere Ausstattungslinie gibt. Wenn einem irgendetwas davon wichtig ist, dann ist die Entscheidung schon gefallen.

    So etwas kann sogar schlicht von einer ungünstigen Gewichtsverteilung im Auto herrühren, eingeleitete Störungen können das Fahrwerk dann z.B. links und rechts unterschiedlich stark anregen. Zum Mini F56 kann ich nichts sagen, aber Citroen hatte beim Konkurrenten DS3 (jetzt: DS 3) dieses Problem. "Gelöst" wurde das tatsächlich durch ein passend gelagertes Zusatzgewicht rechts hinter der Hinterachse. Absurd schwer, ich habe etwas von 30 kg (oder noch mehr) im Gedächtnis. Nix Grammstrategie ...


    Haha ich fürchte dafür brauchts aerodynamische Optimierungen, viiiiel Reifenluftdruck und Stundenlanges 60-Geschleiche ohne Steigungen... oder so ähnlich :P

    Schön, dass das endlich mal wieder einer erwähnt. In hügeligen Geläufig kann man die Energie, die man bergauf zusätzlich aufwenden muss nun Mal leider bergab nicht komplett zurückgewinnen. Da steigt der Verbrauch zwangsläufig.


    Bei mir sind es aber tatsächlich die geheizten Touren und ein paar Vollgasfahrten nach München, die den Schnitt versauen. Im Alltag sind <7 Liter problemlos möglich.


    Ach ja, der Bordcomputer lügt. Nicht so schlimm, wie bei anderen Autos, aber er hat bei mir noch nie einen höheren Verbrauch angezeigt, als hinterher bei Spritmonitor herausgekommen ist. Immer nur andersherum.

    Ich kann mir jetzt leider nicht extra einen G 131 kaufen ;) , aber was heißt hier schon abschließend ... Grundsätzlich hast du erst einmal recht. Der Abrollradius darf nicht größer werden, nur in Grenzen kleiner. Aber genau genommen ist nicht das die Anforderung, sondern dass die Anzeige des Tachometers nicht voreilen darf. Eine Prüfung oder gar Angleichung ist für den privaten Autofahrer nicht bezahlbar. Aber wenn es schon ein anderer geprüft hat, darf man das ja durchaus nutzen ...


    Es gibt Sonderräder, deren Teilegutachten oder sogar Allgemeine Betriebserlaubnis die Verwendung der Reifengröße 205/50R16 am MX-5 ND mit 96kW ausdrücklich einschließt, ohne dass eine Tachoangleichung als Auflage genannt wäre. Somit kann man diese Reifengröße mit diesen Felgen unmittelbar nutzen (die Abnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist natürlich trotzdem notwendig), oder man kann sie als Vergleichsgutachten nutzen, um auch auf der Serienfelge die Reifengröße 205/50R16 eintragen zu lassen.


    Ein Beispiel für eine solche Felge mit TGA ist die OZ Alleggerita HLT in 7x16 (ET37 oder ET42). Da wird als zusätzliche Auflage für den ND 1,5-Liter lediglich genannt, dass die Ausbuchtungen in der vorderen Radhausinnenverkleidung nachbearbeitet werden müssten. Das ist erstens machbar und zweitens Mumpitz, da sich die Radhausinnenverkleidungen von G 160 und G 131 nicht unterscheiden.


    Wenn man die Serienfelgen des G 131 nutzen will (und da spricht ja einiges für) bietet sich die Ronal R53 an. Für sich genommen eine bemerkenswert hässliche Zubehörfelge, aber in 6,5x16 ET45 lieferbar, also exakt vergleichbar mit der Serienfelge. Zu dieser Felge gibt es eine ABE Nr. 48102 (die man vielleicht irgendwo findet, aber vermutlich gar nicht braucht) und das Gutachten Nr. RA-000579-D0-104 zur Erteilung des Nachtrags 03 vom 31.01.2017. Darin sind als zulässige Reifengrößen vorne und hinten explizit

    • 195/50R16
    • 205/45R16
    • 205/50R16

    für den MX-5 ND mit Motorleistung 96 bis 118 kW genannt. Natürlich gibt es Auflagen(für 205/50R16) genau 10), aber das ist alles nur der übliche Pippifax. Papiere korrigieren, Geschwindigkeits- und Traglastindex der Reifen beachten, ABE gilt nur bei unverändertem Fahrwerk (sonst separate Beurteilung), nur schlauchlose Reifen mit passenden Ventilen, nur mitgeliefertes Befestigungsmaterial, Luftdruck beachten, und so weiter.


    Die einzige bemerkenswerte Auflage heißt EF0 und lautet wörtlich:


    Zitat von TÜV Nord Mobilität

    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

    Da das Sonderrad einen Raddurchmesser von 16" und eine Maulweite von 6,5" aufweist und sowohl beim G131 als auch beim G160 die Rad-Reifenkombination 195/50R16 6,5J16 im Certificate of Conformity steht, dürfte das Gutachten der Ronal-Felge ideal geeignet sein, um sich die 205/50R16 auf der Mazda-Felge eintragen zu lassen.


    Wie hier im Legalitäts-Thread mehrfach betont wurde, gilt eine ABE nicht für das Einzelteil, sondern für das komplette Auto mit (vorschriftsmäßig) angebautem Einzelteil. Die ABE der Felge (um wieder den umgangssprachlichen Begriff zu verwenden) ist daher aus meiner Sicht nicht weniger wert, als wenn irgendjemand schon einmal irgendwo und irgendwie so etwas eingetragen bekommen hat. Wenn überhaupt, dann ist sie mehr wert. Sollte ein Prüfer/Sachverständiger sich nicht darauf einlassen wollen,


    Wenn das schon jemand beim G 131 getan hat, soll er sich ruhig melden.


    @espresso67: Sah wirklich gut aus ... ;(

    205/45R16 ist kleiner als beim G 131 original.


    Die Breite ist egal (Abnahme ist bei abweichender Reifendimension sowieso immer erforderlich). Der Abrollumfang ist kleiner als bei 195/50R16, aber im erlaubten Toleranzbereich.


    Edit: 205/50R16 ist natürlich größer als 195/50R16 ... aber genau deshalb hatte ich 205/45R16 ja als "extrem" bezeichnet.

    Welches Baujahr hat dein Auto, @tom123456? Es wurde nachträglich noch eine Abdeckung des Heizluftauslasses im Beifahrerfußraum in die Serie übernommen, die gegen zu hohe Temperaturen (wegen direkten Anblasens) helfen soll. Kann man bei älteren Autos nachrüsten lassen, die TI dazu findest du bei Bedarf in der DRIVE.


    Bin mir aber aus dem Kopf nicht zu 100% sicher, wo genau sie dann sitzt.