Um das vielleicht in diesem Thread mal abschließend hinzubekommen:
205/50R16 auf G131 erlaubt ja / nein?
Wer fährt es ... wer hats auch eingetragen?
Ich fahre auf meinem G131 205/45R16 weil es nach meinem Kenntnisstand eben nicht erlaubt ist, mit dem Umfang größer zu werden.
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Ich kann mir jetzt leider nicht extra einen G 131 kaufen
, aber was heißt hier schon abschließend ... Grundsätzlich hast du erst einmal recht. Der Abrollradius darf nicht größer werden, nur in Grenzen kleiner. Aber genau genommen ist nicht das die Anforderung, sondern dass die Anzeige des Tachometers nicht voreilen darf. Eine Prüfung oder gar Angleichung ist für den privaten Autofahrer nicht bezahlbar. Aber wenn es schon ein anderer geprüft hat, darf man das ja durchaus nutzen ...
Es gibt Sonderräder, deren Teilegutachten oder sogar Allgemeine Betriebserlaubnis die Verwendung der Reifengröße 205/50R16 am MX-5 ND mit 96kW ausdrücklich einschließt, ohne dass eine Tachoangleichung als Auflage genannt wäre. Somit kann man diese Reifengröße mit diesen Felgen unmittelbar nutzen (die Abnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist natürlich trotzdem notwendig), oder man kann sie als Vergleichsgutachten nutzen, um auch auf der Serienfelge die Reifengröße 205/50R16 eintragen zu lassen.
Ein Beispiel für eine solche Felge mit TGA ist die OZ Alleggerita HLT in 7x16 (ET37 oder ET42). Da wird als zusätzliche Auflage für den ND 1,5-Liter lediglich genannt, dass die Ausbuchtungen in der vorderen Radhausinnenverkleidung nachbearbeitet werden müssten. Das ist erstens machbar und zweitens Mumpitz, da sich die Radhausinnenverkleidungen von G 160 und G 131 nicht unterscheiden.
Wenn man die Serienfelgen des G 131 nutzen will (und da spricht ja einiges für) bietet sich die Ronal R53 an. Für sich genommen eine bemerkenswert hässliche Zubehörfelge, aber in 6,5x16 ET45 lieferbar, also exakt vergleichbar mit der Serienfelge. Zu dieser Felge gibt es eine ABE Nr. 48102 (die man vielleicht irgendwo findet, aber vermutlich gar nicht braucht) und das Gutachten Nr. RA-000579-D0-104 zur Erteilung des Nachtrags 03 vom 31.01.2017. Darin sind als zulässige Reifengrößen vorne und hinten explizit
- 195/50R16
- 205/45R16
- 205/50R16
für den MX-5 ND mit Motorleistung 96 bis 118 kW genannt. Natürlich gibt es Auflagen(für 205/50R16) genau 10), aber das ist alles nur der übliche Pippifax. Papiere korrigieren, Geschwindigkeits- und Traglastindex der Reifen beachten, ABE gilt nur bei unverändertem Fahrwerk (sonst separate Beurteilung), nur schlauchlose Reifen mit passenden Ventilen, nur mitgeliefertes Befestigungsmaterial, Luftdruck beachten, und so weiter.
Die einzige bemerkenswerte Auflage heißt EF0 und lautet wörtlich:
Zitat von TÜV Nord Mobilität
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Da das Sonderrad einen Raddurchmesser von 16" und eine Maulweite von 6,5" aufweist und sowohl beim G131 als auch beim G160 die Rad-Reifenkombination 195/50R16 6,5J16 im Certificate of Conformity steht, dürfte das Gutachten der Ronal-Felge ideal geeignet sein, um sich die 205/50R16 auf der Mazda-Felge eintragen zu lassen.
Wie hier im Legalitäts-Thread mehrfach betont wurde, gilt eine ABE nicht für das Einzelteil, sondern für das komplette Auto mit (vorschriftsmäßig) angebautem Einzelteil. Die ABE der Felge (um wieder den umgangssprachlichen Begriff zu verwenden) ist daher aus meiner Sicht nicht weniger wert, als wenn irgendjemand schon einmal irgendwo und irgendwie so etwas eingetragen bekommen hat. Wenn überhaupt, dann ist sie mehr wert. Sollte ein Prüfer/Sachverständiger sich nicht darauf einlassen wollen,
Wenn das schon jemand beim G 131 getan hat, soll er sich ruhig melden.
@espresso67: Sah wirklich gut aus ... 