Das TGA ist in mehrfacher Hinsicht etwas seltsam.
Wie du richtig beobachtet hast, steht da für die vorderen Bump Stops lapidar "Austausch, 50mm Höhe, 50mm Durchmesser, Gummi oder Hartschaum". Welches Material genau in welcher Dichte und Form scheint egal zu sein. Das ist mir so in einem deutschen Gutachten noch nicht aufgefallen.
Besonders seltsam an dieser laxen Formulierung: In der Anlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "die Kennlinie der Achsfederung für die Tieferlegung neu ermittelt und bewertet werden" muss, wenn Auflagen im Gutachten für Sonder-Rad-/Reifenkombinationen besondere Federwegbegrenzer vorschreiben. Ich habe noch kein TGA und keine ABE für eine Felge gesehen, welche den Austausch der Bump Stops gefordert hätte (was nicht heißt, dass es das nicht gibt). Aber das heißt dann: Einzelabnahme, wenn das Felgengutachten die Änderung erfordert, §19.3, wenn das Federngutachten sie erfordert. Passt nicht zusammen.
Nachtrag: Eine Erklärung könnte sein, dass neue Federwegsbegrenzer mit den Federn mitgeliefert werden.
Einen Hinweis auf das "serienmäßige Sportfahrwerk" findet man im TGA auch nicht mehr. Im Gegeteil, dort werden ausdrücklich neben den serienmäßigen Dämpfern auch solche, die in Abmessungen und Funktion den Seriendämpfern entsprechen, genannt.
Ein Anruf bei ST/KW könnte Licht ins Dunkel bringen.