Danke dir, mit Originalrädern meinst du wahrscheinlich Räder mit den Originalmaßen, wenn ich das richtig verstehe. Also keine andere Einpresstiefe leider
Andererseits, ist eine solche Abnahme aufwendig? Das Autohaus müsste ja sowieso zum TÜV nach dem Umbau des Fahrwerks..
Es könnte leider noch komplizierter sein.
Ich habe gerade mal den H&R Produktfinder bemüht und einige wenig erfreuliche Erkenntnisse gewonnen:
- Für den ND lautet die Artikelnummer 28764 bzw. 28764-1, für den ND RF lautet sie 28764-2. So weit, so gut.
- Für beide Ausführungen der Federn verweist die H&R-Seite auf dasselbe Teilegutachten (TGA). Der aktuelle Link zum TGA (kann sich jederzeit ändern): http://www.h-r.com/bin/28764.pdf
- Folglich liegt für keines der beiden Fahrzeuge eine ABE vor. Es ist immer eine Änderungsabnahme gemäß StVZO § 19 Abs. 3 erforderlich, sogar wenn sonst keine Änderungne am Fahrzeug gemacht wurden.
- Im TGA steht unter "I. Verwendung" ausdrücklich, dass das TGA nicht für Fahrzeuge mit serienmäßigem Sportfahrwerk (also mit den gelben Bilsteindämpfern) gilt. Ich meine, hier schon gelesen zu haben, dass einige die H&R-Federn mit den Bilsteindämpfern fahren, aber diese Kombination kann dann nicht mit einer einfachen Änderungsabnahme gemäß StVZO § 19 Abs. 3 unter vorlage des TGA erfolgen.
- Unter anderem ist die Scheinwerfereinstellung zu prüfen und eine neue Vermessung durchzufürhren (Auflagen unter III. und IV.). Selbstverständlichkeit eigentlich, aber es kommt immer wieder die Frage auf, ob man das Auto nach dem Einbau neu vermessen muss. Man muss. Und idealerweise sollte man es auch vernünftig einstellen lassen.
- Andere als die serienmäßigen Rad-Reifenkombinationen können grundsätzlich verwendet werden, wenn dafür eine ABE oder ein TGA vorliegt. Auch wenn für die Rad-Reifenkombination eine ABE vorliegt, muss zusammen mit den Federn trotzdem eine Änderungsabnahme für die Kombination aus Federn und Rad erfolgen (als ob es nur ein TGA gäbe). Alle Auflagen in ABE oder TGA müssen zusätzlich erfüllt werden.
- In der "Bestätigung der Änderungsabnahme" durch den "amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation" steht, ob die Fahrzeugpapiere sofort berichtigt werden müssen, oder erst bei den "nächsten Befassung", z.B. wegen eines Umzugs.
Was heißt das jetzt konkret? Selbst mit den serienmäßig zugelassenen Rad-Reifenkombinationen, also
- 205/45R17 ET45
- 195/50R16 ET45
muss in jedem Fall eine Änderungsabnahme gemacht werden. Daher kannst du genausogut eine andere Felge mit kleinerer ET nehmen, solange die im Gutachten der Felge aufgeführten Reifengrößen und anderen Auflagen beachtet werden.
Aber noch entscheidender: Das von H&R öffentlich bereitgestellte Gutachten versetzt dich nicht in die Lage, die Federn zusammen mit dem Sports-Line Bilstein-Fahrwerk abnehmen zu lassen. Wenn du bei dem Plan mit den Federn bleibst, würde ich das Projekt einem Händler geben, der für eine korrekte Abnahme und Eintragung geradesteht.
Edit:
Eine Änderungsabnahme ist - wie @Dorifuto schrieb - nicht sehr aufwändig und teuer.
Beim Gewindefahrwerk ist allerdings ohnehin eine Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich, wenn man andere als die serienmäßigen Rad-Reifenkombinationen fährt, wie z.B. 205/50R16.