Beiträge von harkpabst

    Die Dimension 205/50 R16 ist übrigens auch längst nicht bei allen Felgen in der ABE enthalten, wie man am Premio-Konfigurator sehr schön sehen kann.


    OK, ich ziehe den Premio-Konfigurator als Beleg dafür zurück. Dort wird z.B. behauptet, die Autec Wizard hätte für den ND nur eine ABE-Eintragung für die Dimension 205/45 R16. Das ist definitiv falsch. Sie hat eine Freigebe für
    195/50 R16
    205/45 R16
    205/50 R16
    215/45 R16
    225/45 R16
    und eignet sich daher auch als Vergleichsfelge für die 158.

    Mehr als 1 Grad Vorspur hinten links. 8| Kann man das überhaupt einstellen? Unglaublich.


    Hast du den Nachlauf bewusst so gewählt? Etwas mehr geht bei 1 Grad Sturz nach allem, was hier berichtet wird, auch ohne Tieferlegung. Käme dem Geradeauslauf noch mal zugute.

    Gibt es so einen Reifen von/mit Mazda? ;)


    Tatsächlich gibt es auch Fahrzeuge, auf zwei wie auf vier Rädern, mit fester Reifenbindung. Aber da reden wir von Bugatti Veyron oder solchen Geschossen.


    Auf dem MX-5 darf man natürlich jeden Winterreifen montieren, dessen Dimensionen im CoC und (bei Zubehörfelgen) in der ABE oder dem TGA der Felge stehen.


    Tun sie das nicht, kann man sie immer noch eintragen lassen, wenn der Radumfang nicht größer wird und nichts schleift. Wenn dich wird's aufwändiger.


    Und bei Winterreifen muss noch nicht einmal der Geschwindigkeitsindex über der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegen, wenn ein entsprechender Aufkleber im Cockpit montiert ist.


    Mit einem Wort: Entwarnung.

    Bei mir hat der TÜV Kotflügel - Radmitte gemessen. Dieses Maß ist auch eingetragen. Das andere wird in der Abnahme nicht genannt.

    Dass nur der Abstand Radnabenmitte zu Kotflügelkante eingetragen wird, ist klar. Allerdings stehen im Teilegutachten für das Maß "Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäuseseitigen
    Befestigungsschraube des Federbeins" ausdrücklich Minimal- und Maximalwerte, die sich für den MX-5 und den 124 auch noch unterscheiden. Ein spitzfindiger Prüfer interpretiert das einfach als Auflage.


    Dass es nicht sicherheitsrelevant sein kann, den Federteller beim MX-5 5 mm höher zu drehen, als angegeben, ergibt sich schon daraus, dass genau das beim 124 zulässig ist, um denselben Höhenstand zu erreichen. Außerdem findet sich im Gutachten keine maximale Standhöhe, sondern nur eine minimale.


    Trotzdem kann eine ausdrückliche Klarstellung des Herstellers nicht Schäden. Wobei ich mich natürlich frage, warum der Wert überhaupt im Gutachten steht und nicht nur in der Einbauanleitung, wenn er gar nicht relevant ist ...

    Bei mir hat der TÜV Kotflügel - Radmitte gemessen. Dieses Maß ist auch eingetragen. Das andere wird in der Abnahme nicht genannt.

    Dass nur der Abstand Radnabenmitte zu Kotflügelkante eingetragen wird, ist klar. Allerdings stehen im Teilegutachten für das Maß "Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäuseseitigen
    Befestigungsschraube des Federbeins" ausdrücklich Minimal- und Maximalwerte, die sich für den MX-5 und den 125 auch noch unterscheiden. Ein spitzfindiger Prüfer interpretiert das einfach als Auflage.


    Dass es nicht sicherheitsrelevant sein kann, den Federteller beim MX-5 5 mm höher zu drehen, als angegeben, ergibt sich schon daraus, dass genau das beim 124 zulässig ist, um denselben Höhenstand zu erreichen. Außerdem findet sich im Gutachten keine maximale Standhöhe, sondern nur eine minimale.


    Trotzdem kann eine ausdrückliche Klarstellung des Herstellers nicht Schäden. Wobei ich mich natürlich frage, warum der Wert überhaupt im Gutachten steht und nicht nur in der Einbauanleitung, wenn er gar nicht relevant ist ...