Beiträge von harkpabst

    bitte entschuldigen Sie das hin und her. Es war doch etwas aufwendiger, von den beteiligten Parteien eine wasserdichte Stellungnahme zu bekommen.


    Für den Roadster liefern wir mit TÜV-Teilegutachten, dass eine Beschränkung bezüglich der Bilstein Dämpfer aufhebt.
    Gleiches gilt für den RF – jedoch wird uns ein Gutachten erst in ca. 6 bis 8 Wochen zur Verfügung stehen. Wir müssen hierfür einen weiteren “RF” organisieren, da die im Hause auf Grund Modellbauarbeiten teilzerlegt- oder andersartig nicht fahrbereit sind.
    Eine Eintragung ist zur Zeit für den RF nur in unserem Hause möglich. Möglich daher, weil der prüfende Ingenieur gleichzeitig mit der Erstellung des kommenden Gutachtens beauftragt ist und die technischen Umstände kennt.
    H und R kann bis zum heutigen Tage kein Gutachten anbieten, weil es nicht möglich war zum anberaumten Prüftermin einen RF mit Bilstein zu beschaffen.

    Danke für das Weitergeben der Information.


    Wäre schön, wenn jetzt alles klar wäre, ist es aber immer noch nicht. :P In dem einzigen Gutachten, dass von der H&R Webseite abrufbar ist, wird aber bezüglich der Verwendungseinschränkung "nicht für Fahrzeuge mit serienmäßigem Sportfahrwerk" nicht zwischen Roadster und RF unterschieden. Dort wird auch ausdrücklich auf die erste Prüfung 38. KW 2015 und eine erneute Prüfung in KW3 2017 hingewiesen. In den Erläuterungen zum Nachtrag heißt es dann:
    - Nichts wird berichtigt
    - Nichts wird geändert
    - Nichts entfällt
    - Weitere Fahrzeugausführung und weitere Federausführungen werden hinzugefügt


    Es gibt also tatsächlich eine neue Ausführung der Federn für den RF (u.a. mit anderem Drahtdurchmesser und kürzer), aber eine Änderung oder Berichtigung bezüglich des Roadsters hat es angeblich nicht gegeben. Passt alles nicht zusammen.


    In der Antwort behauptet H&R nun, dass es für den Roadster ein Teilegutachten mitgeliefert wird, dass die Beschränkung "aufhebt". Wenn es da ein separates Gutachten gibt, dann haben sie es zumindest nicht online bereitgestellt. Wenn das das alte Gutachten von 2015 wäre, dann fragt man sich, was einen davon abhalten sollte, die 15+15mm Spurplatten mit einem "alten" Gutachten eintragen zu lassen ...

    Aus welchem Grund sollte der Kettenspanner bei Kaltstart erst jetzt nicht mehr genug Öl bekommen

    Aus Erfahrung mit Zitröön könnte ich als Erklärung anbieten: Kunststoffteile der Kettenführung zerbröseln. Mit genug Öldruck reicht es dann vielleicht noch, das Spiel auszugleichen, aber frisch nach dem Start bei kaltem Motor nicht.


    So hat mein MX-5 jedenfalls noch nie geklungen (die Zitrone schon ...).

    Sicherlich haben die Leute hier mit ihren differenzierten Meinungen recht was das Für und Wider Tieferlegungsfedern betrifft. Ich habe mir bei ATH die H&R Federn einbauen lassen. Ebenso 18 Zöller mit 225er Reifen. Sicherlich ist dadurch einiges an Komfort weggefallen, aber ggü. der serienmässigen 'Gummikuh' (sorry)ein Vielfaches an Fahrspass und Optik (Wow-Effekt) hinzugekommen.

    Wenn du damit leben kannst, dass die "Gummikühe" dein Auto "Eisdielen-Poser" nennen, ist doch alles in Ordnung. Jeder muss am Ende das machen, was er für richtig hält. :)

    Das System in meinem Neuen (FW 59.x) ist erheblich schneller als das in meinem Alten (FW 56.x), insbesondere beim Navigieren in der Musikbibliothek meines (unveränderten) USB-Sticks. Ob nur die Software anders ist, oder auch die Hardware, weiß ich allerdings nicht.


    Die Unterstützung für neue Geräte ist ein weiterer Grund für ein Firmware Update. Zumindest dann, wenn man ein neues Gerät besitzt. :)


    Mazda

    Der Abarth kommt ebenfalls nicht wirklich über die 230km/h (Tacho) hinaus.
    Mir scheint, FCA hat die theoretische vmax des Getriebes genommen.

    Also, hier fährt er ja gerade erst 100 ... :whistling:

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