bitte entschuldigen Sie das hin und her. Es war doch etwas aufwendiger, von den beteiligten Parteien eine wasserdichte Stellungnahme zu bekommen.
Für den Roadster liefern wir mit TÜV-Teilegutachten, dass eine Beschränkung bezüglich der Bilstein Dämpfer aufhebt.
Gleiches gilt für den RF – jedoch wird uns ein Gutachten erst in ca. 6 bis 8 Wochen zur Verfügung stehen. Wir müssen hierfür einen weiteren “RF” organisieren, da die im Hause auf Grund Modellbauarbeiten teilzerlegt- oder andersartig nicht fahrbereit sind.
Eine Eintragung ist zur Zeit für den RF nur in unserem Hause möglich. Möglich daher, weil der prüfende Ingenieur gleichzeitig mit der Erstellung des kommenden Gutachtens beauftragt ist und die technischen Umstände kennt.
H und R kann bis zum heutigen Tage kein Gutachten anbieten, weil es nicht möglich war zum anberaumten Prüftermin einen RF mit Bilstein zu beschaffen.
Danke für das Weitergeben der Information.
Wäre schön, wenn jetzt alles klar wäre, ist es aber immer noch nicht.
In dem einzigen Gutachten, dass von der H&R Webseite abrufbar ist, wird aber bezüglich der Verwendungseinschränkung "nicht für Fahrzeuge mit serienmäßigem Sportfahrwerk" nicht zwischen Roadster und RF unterschieden. Dort wird auch ausdrücklich auf die erste Prüfung 38. KW 2015 und eine erneute Prüfung in KW3 2017 hingewiesen. In den Erläuterungen zum Nachtrag heißt es dann:
- Nichts wird berichtigt
- Nichts wird geändert
- Nichts entfällt
- Weitere Fahrzeugausführung und weitere Federausführungen werden hinzugefügt
Es gibt also tatsächlich eine neue Ausführung der Federn für den RF (u.a. mit anderem Drahtdurchmesser und kürzer), aber eine Änderung oder Berichtigung bezüglich des Roadsters hat es angeblich nicht gegeben. Passt alles nicht zusammen.
In der Antwort behauptet H&R nun, dass es für den Roadster ein Teilegutachten mitgeliefert wird, dass die Beschränkung "aufhebt". Wenn es da ein separates Gutachten gibt, dann haben sie es zumindest nicht online bereitgestellt. Wenn das das alte Gutachten von 2015 wäre, dann fragt man sich, was einen davon abhalten sollte, die 15+15mm Spurplatten mit einem "alten" Gutachten eintragen zu lassen ...