Im Gutachten zur ABE für die Mazda-/Eibach-Federn steht:
ZitatIII.2 Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigunen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßge Federwegsbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegsbegrenzer)
(Die inkonsistente Schreibweise ist im Original so.) Wenn es zur Design 66 Felge eine ABE gibt, ist es gar kein Problem (ich meine, jemand hatte so etwas mal hier geschrieben). Selbst wenn nicht handelt es sich immer noch um ein Mazda-Rad mit serienidentischen Abmessungen. Das sollte es keine Schwierigkeiten geben.