Moment, gesetzliche Gewährleistung (immer durch den Verkäufer, zieht also nur, wenn der Wagen auch bei genau diesem Händler gekauft wurde) und freiwillige Garantie (durch den Hersteller, kann man über jeden Händler beantragen) schließen sich nicht gegenseitig aus, sie ergänzen sich.
Selbst wenn Mazda einen Garantieantrag ablehnt, kann man.immer noch (versuchen) den Händler in Regress (zu) nehmen.
Nur dass sich hier einer weigert, überhaupt den Garantieantrag zu stellen, und das bei einem durchaus häufiger auftretenden Problem, das spricht schon sehr gegen diesen Händler.