Beiträge von harkpabst

    Ein verdreht aufgesetztes Lenkrad, korrigiert durch Einstellung der Spur an den Spurstangen, würde zu falschen Lenkwinkelwerten vom Lenkwinkelsensor führen. Je nach Maß der so korrigierten Verdrehung und Empfindlichkeit des Systems könnten die die Regelsystem unzufrieden reagieren...

    Gibt es da nicht eine Prozedur, um den Lenkwinkelsensor neu anzulernen?

    Versteh ich nicht wirklich. Sind Reifen und Felgen nicht genormt?
    Dann sehe ich also erst bei der Montage ob es passt oder nicht?
    Na Klasse. Ich kaufe doch nichts auf Verdacht.

    Die verbindlichen technischen Richtlinien und Informationen dazu stammen von der European Tyre and Rim Technical Organization. Sie sind nicht frei verfügbar, können aber natürlich gegen einen kleinen Obulus dort bezogen werden. Für z.Zt. nur 384 € erhältst du z.B. alle Publikationen auf einem USB-Stick (den du nicht mal extra bezahlen musst).


    Einen verkürzten Überblick, der zur Beschreibung der Problematik aber genügt, gibt es momentan z.B. hier:
    https://www.tyresystem.de/Reif…/Reifenbreiten-Toleranzen

    Dann mach's mal lieber so, wie @Taxidriver es beschrieben hat. Zuerst eine Fahrwerkseinstellung und dann immer nur eine Änderung nach der anderen. Vor einem Tausch der Stabis sollten eher andere Dämpfer (und wenn dich die Fahrzeughöhe stört andere Federn oder verstellbare Federbeinen) stehen.


    Die Stabilisatoren sind natürlich vergleichsweise einfach und billig getauscht, aber der Effekt ist - wie andere schon geschrieben haben - nicht zwangsweise positiv. Und wenn du dann doch noch an die Dämpfer und Federn gehst, passt es vielleicht erst recht nicht.

    Aber hat das was mit Garantie zu tun?

    Meiner Meinung nach nichts, ich hatte ursprünglich einen Satz zu viel von dir zitiert. Das hatte ich dann sofort wieder geändert, denn es ging mir nur um die Aussage des Händlers, dass ein Update der Firmware alle gemachten Modifikationen wieder auf Null setzen würde.


    Hersteller von softwarebasierten Produkten möchten uns immer gerne gängeln, was Veränderungen an Sachen betrifft, die wir kaufen. Gelegentlich wird dann einfach mal behauptet, man hätte ja nur eine Lizenz zur Nutzung der Software erworben, aber keine weiterreichenden Rechte. Diese Behauptung hat dann zum Glück vor deutschen Gerichten nicht immer Bestand. Grundsätzlich darf ich mit einer von mir gekauften Sache erst einmal alles machen, was ich möchte.


    Zum Streitfall käme es ja ohnehin höchstens dann, wenn eben doch - warum auch immer - etwas am System kaputt geht.

    Lustiges Auto im zweiten Video: Ein RF Sports-Line mit den 16"-Felgen und Yokohama Sommerreifen des G 131 Roadsters ... :)


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