Beiträge von harkpabst

    Ihr wollt mir doch nicht erzählen, dass ihr solche Gurtpolster noch nie gesehen habt? ;)


    Natürlich verläuft der Gurt immer noch genauso wie vorher, aber es ist eben keine dünne Gurtkante mehr, sondern ein weiches Polster. Das ist der (gewünschte) Effekt. Ähnlich wie beim Jackenkragen. Problematisch stelle ich mir bei den Dingern nur vor, wie der Gurt sich aufrollt. Das fluppt ja jetzt schon mehr schlecht als recht (allerdings habe ich die TI dazu auch nie durchführen lassen).


    Ob ein (nachträgliches, nicht typgenehmigtes) Versetzten der Gurtführungen nicht letztlich sogar den TÜV-Prüfer unglücklich werden ließe?

    Der Vergleich mit Schuhen liegt ja vielleicht nahe, aber das Beispiel passt nicht. Wenn ich weiß, dass ich jeden Tag über Feldwege laufen muss, kaufe ich mir eben erst gar keine Espandrilles ... auch wenn ich sie (natürlich rein theoretisch) toll finde. ;)


    Bei mir stehen als nächstes übrigens Mazda Design 159 Felgen, Brillantsilber mit Hochglanzfinish, für 205/45 R17 Bereifung an. Allerdings für den Winter, daher dürfte ich das in diesem Thema eigentlich gar nicht erwähnen. :(

    Felge aussuchen, Tüv ansprechen, Felge kaufen und montieren, eintragen lassen, fertig.

    Zumindest für uns Nordeuropäer ist das völlig richtig. ;)


    Wir reden hier ja nicht von irgendwelchen exotischen Hotrod Umbauten oder so, es geht einfach nur um Autoräder.


    Trotzdem finde ich den Hinweis schon angebracht, dass man seinen Versicherungsschutz riskieren kann, wenn man einfach eine Mazda-Felge an seinen Mazda schraubt. Augen auf beim Eierkauf, aber wer mit dem Prüfer spricht, dem wird meist geholfen. Viele sind durchaus selbst Auto-Enthusiasten.

    Und nur darauf bezog sich das „braucht man“, das man gefahrlos durch „geht es am einfachsten mit“ ersetzen kann.


    Die entscheidenden praktischen Aussagen sind:
    Ja, es gibt für den G 131 17“ Felgen mit ABE.
    Eine Berichtigung des „Fahrzeugscheins“ ist damit grundsätzlich nicht erforderlich.
    Die Mazda 17“ Felgen gehören nicht dazu.
    Selbst wenn eine ABE für die Felge vorliegt, muss eine Änderungsabnahme erfolgen (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO), wenn dies als Auflage in der ABE aufgeführt ist.
    Felgen mit passendem Teilegutachten benötigen immer die Änderungsabnahme.
    Wenn weder ABE noch Teilegutachten vorliegen, muss eine Begutachtung im Einzelfall nach § 19 Abs. 2 bzw. § 21 StVZO) durchgeführt werden. Das darf ein amtlich anerkannter Prüfer nicht mehr, es muss mindestens ein amtlich anerkannter Sachverständiger sein.
    In Österreich ist alles anders.
    In der Schweiz erst recht. ;)

    Darf der G131 jetzt mit 17´ern fahren oder nicht?

    Im CoC ist die Radgröße 205/45R17 ET45 nicht eingetragen und die 17" Felgen von Mazda haben keine ABE für den G 131.


    Das heißt, man braucht eine 17"-Felge mit ABE und nach der Montage muss das Fahrzeug "unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme" vorgeführt werden.


    Wenn man die Mazda 17"-Felgen benutzen will, muss man die ABE einer vergleichbaren Felge vorliegen und eine Einzelabnahme machen lassen.


    Ein - wie ich finde sehr schönes - Beispiel für eine 17"-Felge, die auf beiden Motorisierungen gefahren werden darf, ist die Autec Wizard in 7,5x17 ET38. Esliegt eine ABE für 1.5 Liter und 2.0 Liter vor. Die dort genannten Auflagen unterscheiden sich zwar minimal für beide Autos, erfordern aber in keinem Fall eine Korrektur der Tachoabweichung. Man darf also mit Fug und Recht davon ausgehen, dass der Tacho bei bei G 131 und G 160 exakt gleich läuft.


    Das bedeutet natürlich auch: Die Anzeige im G 131 ist mit Serienbreifung noch etwas "optimistischer" als beim G 160. Gut für die Psyche ... ;)

    ... aber wenn ich sehe, dass Leute die Handbremse nicht voll ziehen wollen, weil sie dann zu steil stehe...

    Sehr gutes Argument, dass das kein Argument ist. ;)


    Ich will mich wirklich nicht zu sehr einmischen, kann aber nur wiederholen, dass mein Auto bisher immer sicher gestanden hat. Ich zähle aber auch keine Rasten (weil ich beim Anziehen das Knöpfchen drücke) und will auch gar nicht erst damit anfangen, mir Probleme zu machen, wo bisher keine waren.