Welchen Rechtsanspruch auf Aktualität hat man denn mit dem Navi gekauft? Das ist doch die Frage. ![]()
Da sich täglich irgendwo Straßen oder eben Tempolimits ändern, kann nur ein System mit permanenter Online-Verbindung halbwegs aktuell sein. Haben wir nicht, ist bei den in Autos eingebauten Systemen nicht üblich, will ich auch gar nicht unbedingt.
Wenn keine explizite Vereinbarung zur Aktualität Teil des Kaufvertrags ist, stellt sich die Frage, ab wann man von einem Mangel sprechen kann. Vielleicht bin ich zu fatalistisch, aber ich rechne mir mit dem Argument "stimmt in meiner Gegend schon seit Jahren nicht" keine großen Chancen aus. Es ist ja hier schon kontrovers diskutiert worden, ob alleine schon die Häufigkeit der angebotenen Kartenupdates als zugesicherte Eigenschaft angesehen werden kann oder nicht. Die Frage, wie vollständig diese Updates dann sind, kommt erst hinterher.
Wer möchte einen Musterprozess gegen die Automobilindustrie bzw. gegen die Kartenhersteller führen? Dankbar wäre ich schon ... :