Beiträge von harkpabst

    @moby: Mach es erst einmal, wie @TiJay gesagt hat. Fahr mit deiner Stinkmöhre :) zum fMH und lass dir einfach ein Finanzierungsangebot mit Inzahlungnahme rechnen. Der macht das gerne und zumindest die Finanzierung hat wirklich keinen Einfluss auf die Preisverhandlung. Trau dich einfach, das ist schließlich komplett unverbindlich.


    Wenn er wirklich gar kein Interesse an deinem Trecker hat, wird er das schon durchblicken lassen. Auf dat.de bekommst du eine grobe, aber immerhin kostenlose Gebrauchtwagenbewertung, dann hast du zumindest eine ungefähre Referenz.

    Wie kommt es dann zu dem großen Unterschied zwischen links und rechts beim Sturz vorne, wenn nur die Spur eingestellt wurde?

    Weil man die Parameter nicht komplett unabhängig voneinander einstellen kann. Wenn man eins verändert, ändert sich das andere mit. Für eine sorgfältige Einstellung braucht man also mehrere Iterationen und/oder genug Erfahrung mit dem jjeweiligen Fahrzeug, um nicht so viel nachkorrigieren zu müssen. Aufwand also ...


    Zitat

    Was mich stört ist der große Unterschied am Sturz Vorne, zwischen links und rechts.


    Bei mir wurden Federn und Spurplatten eingebaut.


    Muss ich die Einstellungen mit der großen Abweichung hinnehmen oder kann ich eine neue Vermessung verlangen?

    Alles liegt innerhalb der Werkstoleranz. Wenn du nicht ausdrücklich bestimmte Werte vereinbart hattest, wird man dir das Auto zwar sicher gerne noch einmal einstellen (Resultat unklar), aber nur gegen Bezahlung. Es wäre schon sinnvoll, jemanden mit spezifischer MX-5-Erfahrung aufzusuchen.

    Bin ich der Einzige, der den Umbau sinnlos findet?
    Zu viel Gewicht auf der Vorderachse und absolut übermotorisiert.
    Da kann ich mir gleich einen SLC AMG kaufen.
    Der Effekt des puristischen , leichtfüßigen Roadsters wird ad absurdum geführt.
    Für mich wäre das kein Traumauto.

    Der Witz ist ja gerade, dass sich - zumindest laut Flyin' Miata - die Gewichtsverteilung gar nicht viel ändert. Der LS3 ist angeblich relativ leicht und sehr kompakt, das Zusatzgewicht des Getriebes geht nicht voll auf die Vorderachse, das des Differentials auf die Hinterachse. In wieweit das im Ergebnis dann hinkommt, kann ich natürlich nicht beurteilen.


    Letztlich ist das Auto ähnlich sinnvoll wie jede Cobra (es muss keine mit 1000 PS sein): Eine Spinnerei, die verblüffenderweise machbar ist. Die Cobra kennt jeder, aber wer kennt heute noch den AC, auf dem sie basiert (geschweigedenn irgendwelche anderen AC Modelle)?

    Von dem Verdacht kann und will ich mich gar nicht reinwaschen. :D Und im Gegensatz zu @Wolli_Cologne muss ich ja noch nicht mal Kippen greifen, wohne mehrere Minuten näher dran und Küsschen gibt mir auch keine, ich bin also noch viel flotter.


    Und am Wochenende sollte das immer passen.

    Hilft dir aber keinen Millimeter weiter, wenn du ohnehin nicht kaufen willst, ohne vorher probegesessen zu haben. :)


    Was im Übrigen natürlich nicht nur dein gutes Recht sondern auch eine sehr vernünftige Vorgehensweise ist. Wir Unvernünftigen, die einfach mal so bestellt haben, bereuen das aber nicht. Zumindest 99% von uns. ;)

    Warum beendest du dein BGB-Zitat genau an dieser Stelle? ;) Interessant wird es nämlich gerade erst im nächsten Absatz:


    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    Ich glaube nicht, dass du auch nur die geringste juristische Handhabe gehabt hättest, den Händler zur Lieferung eines identischen Neufahrzeugs (am besten sofort) zu zwingen. Würdest du ihm zusätzlich noch gerne vorschreiben, um wieviel billiger er den von dir nicht abgenommenen Wagen verkaufen muss?


    Die Auffassung davon, was ein "unfallfreier" Wagen ist und was nicht hat sich - wie jede kurze Internetrecherche zeigt - im Laufe der Zeit verändert. Und grundsätzlich hast du Recht, die von den Gerichten angelegten Maßstäbe sind heute strenger als früher. Worin sich aber nach wie vor alle einig sind ist die Tatsache, dass das Gegenteil von "unfallfrei" nicht "Unfallwagen" ist. Genau das hast du hier aber wiederholt unterstellt.


    Ich will nicht mit Spitzfindigkeiten kommen (z.B. was am Importhafen und beim Händler so alles mit den Autos gemacht wird, nachdem sie das Werk verlassen haben) denn das sind eben geplante Umbauarbeiten und nicht, wie in deinem Fall, ein "Unfall", über den dich der Händler (sogar mit Bild!) informiert hat. Die angebotene Garantieverlängerung steht immerhin mit einem Kurs von 353 € in der aktuellen Preisliste. Klingt für mich nach einer großzügigen Entschädigung für einen Schaden, den du gar nicht zu tragen hast. Jedes Nachlackieren eines Karosserieteils ist ein gravierenderer Eingriff, als dieser vollkommen problemlose Teiletausch.


    Wenn es nur um die Farbabweichung geht: Die ist auch ab Werk gegeben. Vielleicht passte der neue Stoßfänger farblich besser als der alte. Wenn nicht, hätte man immer noch auf einem besser passenden Teil bestehen können. Eine Wertminderung beim späteren Wiederverkauf sehe ich auch nicht.