Stimmt, leider hat Mazda es sich gespart, die 17“-Bereifung beim G 131 eintragen zu lassen. Kein unüberwindbares Hindernis, wie man an deinem Beispiel sieht, aber ärgerlich.
Ich bin da auch eher dafür, auf der sicheren Seite zu bleiben. Wenn tatsächlich mal etwas passiert und die ABE ist aus irgendeinem Grund erloschen (egal ob für den Unfall relevant oder nicht), besteht auf jeden Fall die Gefahr, dass die Versicherung versuchen wird, sich darauf zurückzuziehen.
Etwas seltsam finde ich auch, dass die Gutachten mancher Zubehörfelgen unterschiedliche Auflagen für G 131 und G 160 haben. Der Kleine hat natürlich die kleineren Bremsen.und auch eine etwas andere Fahrwerksabstimmung. Aber die Kotflügel, Kotflügelinnenverkleidungen und die Kinematik des Rads müssten eigentlich identisch sein.