Der Rechtsgrundsatz gilt natürlich, aber das sind zwei paar Schuhe. Wenn die Kombination nicht im CoC steht, heißt das noch lange nicht zwangsläufig , dass sie beim KBA nicht in der Datenbank steht. Daher hat es auch nichts mit “nicht erlaubt“ zu tun.
Viele Hersteller - zumindest die europäischen - bieten auch regelmäßig aktualisierte Listen der zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen als Download im Internet an. Bei Mazda habe ich so etwas aber noch nicht gefunden.
Wer als Endkunde beim Mazda-Händler passende Winterräder für sein Auto, der muss keinen Sachverständigen beauftragen, um zu prüfen, ob das Ergebnis rechtlich zulässig ist. Für die Felgen, die bei Auslieferung montiert waren, liegt dir auch keine schriftliche ABE vor. Wie übrigens für das ganze Auto.
Da es hier aber ganz konkret um die Mazda MX-5 16“-Felgen im Design 158 ging, bkeibt es in jedem Fall dabei: Ja, man kann und darf sie auch an einem G 160 fahren. Ohne irgendeine Abnahme und ohne irgendwelche Bescheinigungen zu besitzen oder gar mitzuführen.