Ich kann es nur immer und immer wieder sagen: Der Händler muss Mängel beseitigen, die bei Auslieferung schon bestanden. Normalerweise sollte ein guter Händler
- in der Lage sein, das Problem zu erkennen,
- zu prüfen, ob eine TI existiert, aber vor allem
- falls das nicht der Fall ist, den Mangel aufnehmen, in Text- und Bildform an Mazda weiterleiten, schon damit er nicht auf den Kosten sitzenbleibt.
Eigentlich sollte er da auch von alleine drauf kommen. Wenn er abwiegelt, muss man ihn eben höflich aber bestimmt daran erinnern, dass man den Mangel bei ihm reklamiert, nicht beim Hersteller. Der Hinweis, dass andere Händler bereits auf Veranlassung von Mazda Autos auf Garantie umgerüstet haben, sollte ihm eigentlich auch auf die Sprünge helfen.