Wenn wir unter "KBA-Nummer" das gleiche, nämlich "KBA" + eine fünfstellige Zahlenfolge, verstehen: Nein. Warum sollte diese Nummer auf einem Serienrad zu finden sein?
Keine Ahnung, ich dachte, auf meinen Serienfelgen (zuletzt Mazda und Citroen) hätte jeweils eine gestanden. So sehr habe ich dann aber nicht darauf geachtet. Immerhin, die Rays in 16" sollen ja eine haben ...
Also hat er eine Felge abgebaut und siehe da, in der Zentrierung stehen innen KBA Nummer, Teilenummer und Größe.
Wenn ein Auto EU-weit homologiert wurde, ist natürlich nicht einzusehen, warum ausgerechnet beim KBA eine Registrierungsnummer verbindlich sein sollte.
Aber genau das ist der Punkt, das Auto ist so wie es ist homologiert worden.
Hinweise wie „ist doch Serie“ oder Prospektbildchen sind irrelevant.
Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, warum der Hinweis des Endkunden auf den Serienzustand nicht ausreichend sein sollte. Der Fahrzeugkäufer muss doch gegenüber dem Prüfer nicht beweisen, dass die Serienräder seines Autos zulässig sind, nur weil der das in "seinem System" nicht nachvollziehen kann. Warum sollte ein Prospekt - gerade wenn es sich um ein Sondermodell handelt - da kein zulässiger Hinweis sein?
Sollte bolbotos sich nicht verschrieben haben und der Prüfer in "seinem System" tatsächlich "mehrere Felgen in 6,5x16 und 7x16 mit entsprechenden Teilenummern" gefunden haben, wäre das zum Beispiel völliger Stuss.