Garantie ist Herstellergarantie (darum kümmert sich jeder Mazda-Händler gerne). Bei Mazda drei Jahre, außer man schließt eine Garantieverlängerung ab.
Gesetzliche Gewährleistung muss nur der Verkäufer (also die Firma, mit der man den Kaufvertrag abgeschlossen hat) geben. Die gibt es theoretisch für 24 Monate und garantiert nur, dass die Ware bei Verkauf mängelfrei war. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass ein reklamierter Mangel bei Übergabe noch nicht bestand (wenn er nicht kostenlos helfen will), in den nächsten 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der reklamierte Mangel schon bei Übergabe bestand. Beides ist ziemlich schwierig.
In der Regel wird man im Gegenseitigen Einvernehmen versuchen, auf Probleme über die Herstellergarantie abzuwickeln. Aber wenn es hart auf hart kommt genügt die Aussage eines Verkäufers, dass der Hersteller (noch) keine Lösung hat eben nicht. Man kann dann immer noch auf seinen gesetzlichen Rechten bestehen. Einfach wird das garantiert nicht, aber man sollte sich einfach darüber im Klaren sein, dass es diesen Anspruch gibt. Beim Auto genauso wie beim Fernseher oder bei der Glühbirne (um mal ein besonders prekäres Beispiel zu bemühen).