Sebastian, ich stimme dir zu 99,9% zu. Trotzdem hat der Käufer nun einmal einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (und nicht gegenüber dem Hersteller, der ist nur für seine freiwillig angeboten Garantie zuständig). Um diesen Anspruch wahrzunehmen bleibt dem Käufer nichts anderes übrig, als den Verkäufer über Mängel zu informieren und notfalls in Verzug zu setzen. Wenn es sich wirklich um einen gravierenden Mangel handelte (das ist der Knackpunkt) den der Hersteller nicht beheben kann oder will, bleibt dem Käufer ggfs. das Recht auf Wandlung oder Minderung.
Ich will das Ganze aber beileibe nicht überdramatisieren. Ab wann "Stand der Serie" eine gerechtfertigte Aussage ist und wann es einfach eine Ausrede ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ich habe den Zustand der normalen Ledersitze auch bei meinem Händler reklamiert. Aber nicht, weil es mich wirklich stören würde. Es geht ja nichts kaputt und der Grund für das Aussehen ist mir wohlbekannt. Nur für den Fall, dass Mazda trotzdem eine Lösung findet, die beides miteinander vereint, möchte ich ungern mit einem Auto dastehen, bei dem ich bei einem späteren Verkauf im Preis heruntergehen müsste, weil nur meine olle Möhre die Dellen im Sitz hat, während das bei den neueren Autos nicht mehr der Fall ist. Oder natürlich für den Fall, dass das Leder doch irgendwann kaputt geht ...