Beiträge von berND

    in meinem Garagenhof

    Ich glaube eher an Mehrfamilienhaus o.ä. mit gemeinsamen Garagenhof/-anlage .. daher auch seine wohl 'berechtigten' Bedenken.


    Ich denke aber auch, dass weder die Inspektion ein Problem wird (Werkstätten sind ja Systemrelevant) ... noch dass Mazda da bei entsprechender Intention einen allzu grossen Schuh draus macht ... allein wenn das öffentlich werden würde.
    Und sobald ganz Deutschland eingesperrt wird, wird's da auch bestimmt entsprechende Rechts-Empfehlungen geben, wie in Bezug auf solche Unwägbarkeiten Rücksicht zu nehmen ist.
    Beim Thema Mieten z.B. ist der Gesetzgeber schon dran.
    Beim Thema Auto gäb's ja auch z.B. die anderweitig schon genannten Leasinggebühren/Finanzierungsraten, die evtl. nicht erbracht werden können .....

    Ich weiß, dass ist witzig gemeint,

    In erster Linie ja, und Du hast auch recht .... aber leider gibt es auch Leute, denen muss man die Weisheit "mit dem Vorschlaghammer vor Augen führen".
    Aber frag sie (und evtl. andere) halt einfach vorher (mit Abstand!), ob sie damit ein Problem hat.
    Nimmt evtl. den Wind aus den Segeln ;)

    In unserer hochtechnisierten Welt hat ja (inzwischen fast) jeder Email und Co .. also auch der Mazda-Händler bzw. -Werkstatt.


    Schreib einfach eine Mail mit Bezug auf die aktuelle Situation und der Bitte um schriftlicher Stellungnahme inkl. Terminvorschläge für den Zeitraum von .... bis .... oder eben ggf. später!
    Dann hast Du es automatisch schriftlich ;)


    Ich hab bisher auch ohne Corona immer zeitnah Antwort erhalten, durch meine verschobenen Schicht-/Schlafzeiten kann ich auch nicht immer zu den Geschäftszeiten dort aufschlagen oder vorbeifahren ;)

    @schosch
    Sorry, wollte ja nur aufzeigen wo die Anzahl steht ... man weiß ja nicht immer, was andere 'alles' wissen ;)


    Ob es da wirklich etwas 'rechtlich greifbares' gibt, wage ich zu bezweifeln, aber ein Knackpunkt an dem Ganzen dürfte der Sicherheitsgurt sein!
    Dieser ist nämlich Bestandteil der TÜV-Prüfung und wenn an dem ausgebauten Sitz das Gurtschloß dran hängt ... kann dies eben nicht geprüft werden ;(


    Also mindestens mal vor jedem TÜV schon mal den Sitz wieder rein!


    Wenn ich aus einem eingetragen 2-Sitzer einen 4/5 Sitzer (oder mehr) mache, dann kommt man um die Eintragung definitv nicht rum.


    Beim Ausbau von Sitzen wird ja nichts überschritten (Gewicht, Anzahl...), ich glaube mich auch zu erinnern, dass es sogar Autos gibt/gab, wo es zwei Angaben dazu gibt:
    - Einmal die max. Anzahl der Sitze (z.B. 5) und einmal die geringste Anzahl (z.B. 2)
    Und zwar bei Fahrzeugen, die als normale Limousine und als reines 2-Sitziges Coupe gibt bzw. gegeben hat, z.B. Astra oder sowas


    Aber beim MX-5 wird man diese Angabe wohl eher nicht finden 8|