@schosch
Sorry, wollte ja nur aufzeigen wo die Anzahl steht ... man weiß ja nicht immer, was andere 'alles' wissen 
Ob es da wirklich etwas 'rechtlich greifbares' gibt, wage ich zu bezweifeln, aber ein Knackpunkt an dem Ganzen dürfte der Sicherheitsgurt sein!
Dieser ist nämlich Bestandteil der TÜV-Prüfung und wenn an dem ausgebauten Sitz das Gurtschloß dran hängt ... kann dies eben nicht geprüft werden 
Also mindestens mal vor jedem TÜV schon mal den Sitz wieder rein!
Wenn ich aus einem eingetragen 2-Sitzer einen 4/5 Sitzer (oder mehr) mache, dann kommt man um die Eintragung definitv nicht rum.
Beim Ausbau von Sitzen wird ja nichts überschritten (Gewicht, Anzahl...), ich glaube mich auch zu erinnern, dass es sogar Autos gibt/gab, wo es zwei Angaben dazu gibt:
- Einmal die max. Anzahl der Sitze (z.B. 5) und einmal die geringste Anzahl (z.B. 2)
Und zwar bei Fahrzeugen, die als normale Limousine und als reines 2-Sitziges Coupe gibt bzw. gegeben hat, z.B. Astra oder sowas
Aber beim MX-5 wird man diese Angabe wohl eher nicht finden 