Genau .. der Knackpunkt an der Gesetzeslage ist dieser Spruch
"... Grundsätzlich verboten sind alle „öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten“. Und darunter fällt das Autowaschen, wenn es öffentlich wahrnehmbar ist – etwa in der automatischen Waschanlage einer Tankstelle..."
D.h. in der Pampa, im Industriegebiet, alleinstehend, hinter einer Mauer ..... alles "nicht öffentlich wahrnehmbar" ... wenn man die Äuglein nicht allzu weit aufreisst.
Und gibt es etwas, dass unsere Honorationen besser können, als Grauzonen ausnutzen und Hände aufhalten?
Ich denke ... nicht viel