Beiträge von Highfidele

    Das Gesetz (StVZO) sagt etwas anderes:


    §57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

    • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
    • mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.


    Und das sagt der TÜV-Nord


    TÜV NORD:
    Als Richtlinie bei der Beurteilung von abweichenden Reifendimensionen
    gilt folgende Regel:
    Der Abrollumfang darf nicht mehr als 4% kleiner als der der kleinsten und nicht mehr als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension sein.


    Ich nehme an, dass der TÜV damit dem Umstand Rechnung trägt, dass §57 der StVZO sich auf Fahrzeuge im Serienzustand bezieht. Wenn man ein Rad mit größerem Abrollumfang einsetzt, darf die Abweichung logischerweise dann nicht mehr 4% betragen.

    Der Tacho ist auf einen bestimmten Abrollumfang geeicht. Bei einem anderen Raddurchmesser hast Du einen anderen Abrollumfang und wie Du schon selbst schriebst, eine andere Strecke, die Dein Rad pro Umdrehung zurück legt.
    Ist der Abrollumfang größer als beim Serienrad, fährst Du schneller, als Dein Tacho anzeigt. Ist der Abrollumfang kleiner als Serie, fährst Du langsamer als angezeigt.


    Hab's nicht ganz im Kopf, aber die erlaubte Abweichung zur Serie sind 4% bei einem kleineren Abrollumfang und 1 oder 2 % bei einem größeren Abrollumfang.


    Eine größere Abweichung kannst Du auch fahren..... - wenn Du eine Tachoangleichung vornehmen lässt. Und natürlich eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 beim TÜV machen lässt. Und kannst dann natürlich nicht ohne neuerliche Tachoangleichung Seriengröße z.B. im Winter fahren.... .

    Hmmm - ich bin da ja nun wirklich nicht die Fachfrau - aber die Radhäuser sind bei einer größeren Felge plus passenden Reifen doch nicht wirklich großartig ausgefüllter. Der Abrollumfang des Rades muss ja weitgehend gleich bleiben. Bei einer im Durchmesser größeren Felge musst Du dann ja einen Reifen mit niedrigerer Flanke wählen und es wäre je nach Felge allenfalls ein optischer Effekt.


    Desweiteren ist es doch eine Frage, wie viel man den Wagen tiefer legen möchte. Optisch wäre ein Wert zwischen Deinen beiden Bildern für mich ideal.... .


    Den optischen Effekt eines ausgefüllteren Radhauses kannst Du in gewissem Maße auch durch Spurplatten erreichen. Guck mal Bilder vom ND des @Postschlumpf an. Da sind nur Spurplatten montiert.

    Hmmmm - so wirklich Hilfreiches kann ich nicht beitragen.


    Zu Hause höre ich meist von CD auf einer nicht allzu schlechten Anlage oder alternativ auch mal analog. Das Klangbild, das ich da habe, werde ich niemals im Auto erreichen können.


    Und um Frust vorzubeugen, ist Musik im Auto für mich reine Berieselung und die höre ich tatsächlich über simple MP3s per iPod.
    Nimmt vergleichsweise wenig Datenvolumen in Anspruch und ist praktisch.
    Per iPod zeigt mir das MZD immer alles zuverlässig und stimmig an.


    Sicherlich wird man den ein oder anderen Unterschied je nach Quellmaterial hören können - wenn man sonst so gut wie keine Umgebungsgeräusche hat. Aber wann hat man das, wenn man unterwegs ist?

    @Joshude


    Dann suchst Du ja gar keinen Daily Driver :D8)


    Ich nutze meinen Mixxer auch nicht täglich, bei weitem nicht. Und zur Arbeit fahre ich überwiegend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weil es günstiger ist.


    Nichts desto trotz schaffe ich um die 1000 km im Monat mit überwiegend Spaßfahrten. Naklar auch mal zum Einkaufen oder zu Freunden aber eben auch diverse Touren allein, zu zweit oder in größerer Gruppe.


    Für mich reicht die Alltagstauglichkeit allemal. Gepäck für ein Wochenende oder einen kleinen Urlaub zu zweit passt auch rein. Der normale Einkauf ist kein Problem, bei mehreren Getränkekisten stehst Du jedoch vor einem Problem. Und für den einen ein Vorteil für den anderen ein Nachteil: Du kannst nicht mit mehreren Kumpels abends im Mixxer den Chauffeur spielen. Kannst halt nur eine Person mitnehmen.


    Die Folgekosten finde ich bislang erfreulich. Versicherung im Rahmen, Verbrauch auch vergleichsweise günstig.


    Bei dem Budget würde ich allerdings überlegen, ob es wirklich der Sportsline sein muss oder ob auch Ausstattungsvarianten dadrunter in Frage kommen.