Beiträge von Detlef

    Sind ja auch keine Fortbewegungsmittel namens Automobil mehr, sondern rollende Computer, die den eigentlichen Sinn des reinen Automobils in keinster Weise wiederspiegeln. ;)

    Die zukünftige Zulassung zur Führerscheinprüfung nur noch mit Vorlage eines abgeschlossenes IT-Studiums. :)

    Nur durch Zufall zur allgemeinen Info.


    Da ich mir ein E-Auto bestellt habe, habe ich auch vorsorglich natürlich eine Wallbox gekauft. Und zwar das schweizer "Taschenmesser", den Juice Booster 2.


    Dieser kam mit einem Koffer, den man auch einzeln kaufen kann, siehe Link. Gibt es sicherlich auch günstiger.

    Dieser Koffer passt absolut perfekt in die MX-5 Mulde und nimmt somit kaum Platz weg. Ich hatte schon mal das Roadster Bag mit dem Koffer für die Mulde, der aber nicht annähernd so viel Platz im Koffer hatte, wie dieser. Wie gemacht für dem MX-5;)


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    Big-J , Du hast doch auch den Juice Booster. Den Koffer noch nicht im MX-5 getestet? ;)

    Bitte nicht verwechseln mit der Entladekurve zu Blei (exemplatischer Verlauf Blei vs. Li-ion):

    https://www.lithium-battery-fa…-VS-Lead-acid-768x445.jpg

    Die 0,2 V sind also deutlich kritischer bei Li-Ion, eine Bewertung dazu kann ich aber auch nicht abgeben.

    Nein, da das BMS bei 10,5 Volt abschaltet, kann sich der Lipo nicht Tiefenentladen. Da ist der Bleiakku schon so gut wie platt. Da liegen wir bei der Kurve bei 30%. Bei 80% Entladung würde Lipo immer noch starten, bei Blei wäre schon die Entsorgung, wenn man die Kurve als eine 12,8V Kfz-Batterie betrachten würde.;)

    Mit § 315d könnten sie ihn kriegen, WENN sie beweisen können, dass er tatsächlich so fix unterwegs war.

    Nein, können sie nicht. Er ist mit angepasster Geschwindigkeit gefahren. Die Autobahn hat es hergegeben und es ist erlaubt. Wenn es gesetzlich nicht erlaubt wäre, müsste der Gesetzgeber eine Geschwindigkeitsbgrenzung machen. War zwar Wahnsinn und Verantwortungslos, aber absolut erlaubt. Kein Gericht in D kann ihn dafür belangen. ;)

    Verstehe den Aufriss hier nicht. Nach deutschem Recht hat der Fahrer keinen Fehler gemacht. Punkt.


    Das der Fahrer verantwortungslos aggiert hat, steht auf einem anderen Blatt.


    Glücklicherweise ist nichts negatives passiert und alles andere ist "hätte, wenn und aber".....


    Ich persönlich finde den ganzen Thread hier relativ dumm, da ich weiß, wie ein MX5 bei Höchstgeschwindigkeit fährt. Eine ordentliche Windböhe würde reichen...


    Wer richtig geil auf einen Geschwindigkeitsrausch ist, sollte ohne Fallschirm aus einer Höhe von 10.000 m aus dem Flugzeug springen. Sollte dann ein einmaliges Erlebnis sein. 8)