So, nach Rücksprache (weil ich es mal wissen wollte) mit einem der sich auskennt, hier die Antwort.
Ausgetragen muß ein Sitz nicht, wenn er ohne Werkzeug aus dem Fahrzeug entnommen werden kann. Er gilt als befestigte "Ladung".
Hat ein Sitz ein Airbag, muß er nach Paragraph 19 ausgetragen werden. Dazu bedarf es der Freigabe durch den Hersteller/Importeur und das auscodieren des Sitzairbags beim Händler.
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