Mal schauen, ob ich die ganze Fragerei und Diskussion auf einen Punkt bringen kann, um das Thema mal mit Fakten zu hinterlegen 
Punkt 1: Das System sollte aus Sicherheits- und Versicherungstechnischen Gründen nicht deaktiviert werden. Es wäre fahrlässig.
Punkt 2: Auf abgesperrten Strecken zweck Fahr- und Sicherheitstraining oder Motorsportveranstaltungen kann es von Vorteil sein, den Fußgängerschutz zu deaktivieren, um ein beim Aufprall teureren Schaden zu vermeiden.
Durchführung des deaktivierens: Im Motorraum auf beiden Kotflügelkanten die gelben Stecker abziehen. Schon ist das System deaktiviert. Im Innenraum wird die Airbag Leuchte solange blinken, bis die Stecker wieder aufgesteckt sind. Im Fehlerspeicher wird nichts hinterlegt.
Um dieses leuchten der Airbag Lampe bei abgezogenen Steckern nicht zu haben, gibt es außer den Methoden "abkleben" oder "Lämpchen ausbauen" noch die Möglichkeit von Adaptern mit einem Widerstand, die statt der Stecker der "Pyrostangen" aufgesteckt werden. Diese Widerstände gibt es fertig über einen bekannten Fluß in Japan zu kaufen (ca. 50€ das Paar).
Ich hoffe, dass die überwiegenden Fragen damit beantwortet sind. 