Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob eine nachträgliche Gurthöhenverstellung (oder allgemeiner: Gurtpositionsverstellung) wirklich generell unzulässig ist, ...
Ich schon. Zumindest wenn du die Änderung mit selbstgefertigten Teilen vornimmst.
Es handelt sich immerhin um eine technische Änderung an einer Sicherheitseinrichtung, und da erlischt nun mal die Betriebserlaubnis.
Das ist dann wohl auch beim rückgängig gemachten Lösungsversuch von @minitiger der Fall.
