Habe nun auch schon vor einiger Zeit das Forums-Lemming-Fahrwerk
verbaut.
Über das Street muß ich wohl nicht mehr positiv herfallen, das habt ihr ja schon zu Genüge getan.
Die Änderungsabnahme ansich kam mir aber schon etwas oberflächlich vor.
Nicht nur dass die Scheinwerfer-Einstellung nicht gecheckt wurde, auch am Federbein selbst wurde kein einziges Maß kontrolliert. Auf ein eventuelles Schleifen an den Radhausschalen vorn bei voll eingeschlagenem Lenkrad und schneller Kreisfahrt wurde auch nicht geachtet.
Stattdessen hat der Prüfer einen Verschränkungstest per Auffahrrampe mit anschließendem vollen Lenkradeingeschlag gemacht, wobei ihn jedoch lediglich die Abstände der Reifen zu den Kotflügelkanten interessierten. Des Weiteren hatte er auch noch Augen für sämtliche Teilenummern der Federbeine und Spurplatten.
Ach ja, gemessen hat er dann doch noch was:
Die jeweiligen Abstände von der Radmitte zur Kotflügelkante sowie die Gesamthöhe des Fahrzeugs. Er hat das Fahrzeug jedoch weder händisch vor- und zurückgeschoben noch durchgewippt.
Und eben diese Gesamthöhe entehrt jeden einzelnen mm. Mit Gliedermaßstab und Wasserwaage konnte er zwar umgehen, aber der dazu notwendige Untergrund war m.M.n. völlig ungeeignet. Ist ein mit solchen Gehwegsteinen gepflasterter Hallenboden neben dem Bremsenprüfstand, welcher seine besten Zeiten allerdings schon lange hinter sich zu haben scheint. Zudem schien mir der Boden zur Fahrerseite hin abzufallen, auf welcher er auch "gemessen" hatte.
@Oggy müßte die Begebenheiten kennen.
Der auf diesem Untergrund vom TÜV-Onkel ermittelte Wert lautet 1210 mm.
"Serien"-Gesamthöhe des G160 mit 17-Zöllern ist 1230 mm. "Serien"-Abstände Radmitte / Kotflügelkante bei meinem damals noch jungfräulichem ND waren v=375 h=365.
Beim Wechsel des FWs habe ich die Abstände Radmitte / Kotflügelkante von den EL-Seriendämpfern mit Eibach Pro Kit Federn (v=330 h=340) übernommen, welche zu meiner Verwunderung bezüglich des unbrauchbaren Untergrunds auch so abgenommen wurden.
Wenn ich das jetzt mal gegenüber stelle und wirken lasse ...
1230 375 365
1210 330 340
... passt die neue Gesamthöhe nicht so recht ins Spiel.
Denn wenn sich je Achse Differenzen von v=45 h=25 ergeben kann die Gesamthöhendifferenz niemals nur 20 mm betragen. Sie müßte eher zwischen 30 und 35 liegen.
Änderungsabnahme-3.jpg
BTW:
Hattet ihr schon mal ähnlichen Text im TÜV-Bericht?
Änderungsabnahme-1.jpg
Fühle mich irgendwie angeprangert.