Beiträge von Idefix

    Hallo,
    mir ist Folgendes aufgefallen und die Suche hat mir hier nicht weitergeholfen. Bei meinem ND habe ich das automatische Verriegeln aktiviert. Dies funktioniert meistens auch. Meistens, da es in unregelmäßigen Abständen, welche ich nicht nachvollziehen kann, dann mal nicht reagiert und der Griff zum Knopf fällig wird. Na ja, hier achte ich halt auf das Piepen nach dem Verlassen und Entfernen vom MX.
    Was mich irritiert ist, dass wenn ich vor meinem Beifahrer/in aussteige, das System nie reagiert. Der Wagen verschließt sich dann nicht von selbst. Warte ich, bis mein Beifahrer vor mir die Tür schließt, dann hat die Funktion keine Probleme.
    Ist dies normal? ?(

    Das wird mit dann hier zu umfangreich. Zuerst ist natürlich der Mangel zu prüfen und dann die Reaktion des Händlers abzuwarten.
    Solche Dinge sind immer fallspezifisch und wie oben geschildert, dürfte es beim Händler wohl kaum Probleme geben.
    Falls @Kuro jedoch 200 Kilo wiegen sollte, dann rudere ich natürlich zurück.


    Wer nun ggf. in der Pflicht ist kommt auf die Gewährleistung ggf. Garantie an.


    Vielleicht sollte @'Kuro vorerst beim Händler vorstellig werden, bevor wir hier einen Rechtsstreit inszenieren.

    PS: Das Wohlwollen des Händlers ist eine feine Sache und mit einem vernünftigen gegenseitigen Umgang lässt sich immer für beide Seiten am meisten erreichen.


    Trotzdem gibt es gesetzliche Vorgaben, welche zum Glück unabhängig von dem Wohlwollen des Händlers und auch des Kunden sind.

    Der Wagen hat einen Mangel, soweit dies bestätigt wird. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Beseitigung und damit verbunden entsteht ein Nutzungsausfall. Für den Nutzungsausfall hat der Kunde dann einen Anspruch auf einen entsprechenden Ersatzwagen.
    Was soll das mit einer Mobilitätsgarantie zu tun haben?

    Hallo Kuro,


    diese Geräusche sind nicht normal und werden sicherlich vom fMH abgestellt.
    Wenn es dazu kommt, dass hier ein Mangel innerhalb der Garantiezeit beseitigt wird, dann besteht für die Zeit des Nutzungsausfalls ein Anspruch auf einen Ersatz.
    Das lässt sich bestimmt mit dem Händler klären.


    Grüße Markus

    Mit wie viel gefahrenen Kilometern habt ihr die Reklamation eingereicht. Mein Mazdavertragshändler meinte, das würde nur bis 5tkm gehen.
    Diese Aussage halte ich für nicht haltbar.

    Hat er Dir das Kleingedruckte dazu gezeigt? Ich dachte Mazda gibt 3 Jahre Garantie! Der Verschleiß auf den gezeigten Bildern dürfte kaum normal sein und die Verwendung von minderwertigem Material vorliegen.
    Werden Sitze jetzt wie Bremsen etc. behandelt?