In welchen Fällen wird der Händler an Teilen die im Rahmen der Garantie ausgetauscht werden sollen beteiligt?
Nicht alles was während der Garantiezeit ausgetauscht wird ist auch ein unstrittiger Garantiefall mit 100% er Übernahme der Kosten durch den Hersteller.
Die Werkstatt dokumentiert den Schaden, stellt den Garantieantrag, diskutiert mit der Herstellergarantieabteilung, erstellt weitere Nachweise.
Der Hersteller bewertet, ob es sich um Garantie oder Abnutzung oder unsachgemäße Nutzung handelt und zu welchem Anteil er für Arbeitskosten und Material aufkommt. Das Ergebnis bekommt die Werkstatt. Im Zweifel wird evtl. nur Kulanz gewährt mit anteiliger Übernahme von Arbeitskosten und Material.
In dieser Situation kann es bereits in der Garantiezeit dazu kommen, dass die Werkstatt anteilig Kosten und Material übernimmt um den Kunden nicht zu verlieren.
Nehmen wir mal an der Hersteller übernimmt 100% Material und Arbeitskosten, dann beinhaltet das absichtlich nur die Aufwendungen der Werkstatt ohne Gewinnmarge. Ansonsten wäre ein Garantiemissbrauch durch die Werkstätten möglich, indem unnötige Garantiefälle generiert werden.
Hat die Werkstatt zusätzlich 10 Stunden Arbeit für langwierige Verhandlungen (x Mails, x Telefonate und x Formulare) mit der Herstellergarantieabteilung aufgewendet, dann bleiben diese 10 Stunden, die der Mitarbeiter der den Antrag durchgefochten hat, als Verlust übrig.
Diese 10 Stunden muss der Mitarbeiter auch bezahlt werden, aber wovon? 
Deswegen sind nur einfache Garantieaufträge kostenneutral und schwierige Garantieaufträge wird man nur gerne für "gute Kunden" durchführen. Wer arbeitet schon gerne mit Verlust?