habe ich jetzt kurzfristig für beide Nächte im Gleis 1 eingebucht - freue mich!!!
Beiträge von futurebreeze
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den Verweis auf die Elektromobilität hat er aber selber gebracht
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aber dann kommt auch wieder jemand um die Ecke den die drempels stören und spricht von gretaismus...
...was hat denn eigentlich die Greta mit dem Bussgeldkatalog zu tun? Armes Mädchen- an allem Schuld was uns vermeintlich einschränkt... -
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puh - ich habe das bisher immer als sehr anstrengend empfunden in gemischten Gruppen zu fahren - das Fahrprofil hat zumeist nicht gepasst - wenn es allerdings nur ums Blümchenpflücken geht sollte das mit viel Rücksichtnahme und Verständnis klappen.
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von mir nur diese beiden...20200222_131055_copy_2400x1094.jpg20200222_122021_copy_2016x1512.jpg
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das schreibt die HUK:
Zitat von HUKBei einem Verstoß können die Konsequenzen weitreichend sein. Je nach Schwere drohen happige Geldbußen, Abschleppen und sogar Punkte in Flensburg. Das gilt besonders für wiederholte Verstöße, die im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Dazu kommt, dass der Versicherungsschutz für Saisonkennzeichen ausschließlich im festgelegten Zeitraum gegeben ist. Im Falle eines Unfalls würden die Kosten somit vollständig zu Ihren Lasten gehen.
Das gilt auch für Folgen gegenüber Dritten: Diese würde die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel zunächst übernehmen – danach allerdings wegen einer Regressforderung auf Sie zukommen. Auch wenn die Sonne noch so verlockend scheint, sollten Sie sich deshalb unbedingt an die gesetzlichen Vorgaben halten.
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ok - dann hat der natürlich immer Recht
Dann hat er sicher auch Präzedenzfälle dazu? Urteile? Oder ist das nur eine Meinung?
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@MX50G das habe ich so von der Cosmo Direkt zitiert - entsprach aber auch meinem Kenntnisstand - habe nur nach einer Quelle gesucht und direkt nach 2 Minuten Google gefunden.
Auf welche Quellen stützt du deine Behauptungen? -
Cosmo Direkt schreibt Folgendes:
Zitat von Cosmo DirektFahren Sie mit dem Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen, besteht außerdem kein Versicherungsschutz. Betroffen sind sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherungen. Das heißt, wenn Sie einen Unfall verursachen, müssen Sie für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in voller Höhe selbst haften. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar die Kosten, nimmt Sie dann aber in Regress. Teil- und Vollkaskoversicherung übernehmen nichts. Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen.
Die Versicherung stellt also erst einmal den Geschädigten Schadfrei, holt sich das Geld aber wieder.
Die Privathaftpflicht wird auch nicht einspringen weil im Leistungsumfang normalerweise ausgeschlossen