Cosmo Direkt schreibt Folgendes:
Zitat von Cosmo DirektFahren Sie mit dem Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen, besteht außerdem kein Versicherungsschutz. Betroffen sind sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherungen. Das heißt, wenn Sie einen Unfall verursachen, müssen Sie für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in voller Höhe selbst haften. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar die Kosten, nimmt Sie dann aber in Regress. Teil- und Vollkaskoversicherung übernehmen nichts. Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen.
Die Versicherung stellt also erst einmal den Geschädigten Schadfrei, holt sich das Geld aber wieder.
Die Privathaftpflicht wird auch nicht einspringen weil im Leistungsumfang normalerweise ausgeschlossen