Mahlzeit,
aufgrund der Corona Pandemie wurde am 18.04.20 die "3. Thüringer Corona-Verordnung" beschlossen.
Diese ist vom 20.04.20 bis einschl.06.05.20 gültig.
Nach § 3 (1.) sind "Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind verboten ...."
An dieser Stelle über Auslegungen und Lesarten zu diskutieren, ist mir zu akademisch und nicht angemessen in Anbetracht der Situation. So leid es mir tut und so unabwendbar es ist:
Die Tagestour in den Thüringer Wald findet am 02.05.2020 NICHT statt.
Mir steht es auch Oberkante-Unterlippe. Reichlich Vorbereitung für die Katz, zumindest für den Moment.
So viel bundeseinheitliche Brückentage und lange Wochenenden gibt es bedauerlicherweise nicht.
Mal schauen, wie es an Himmelfahrt ... darf gar nicht dran denken ![]()
VG, Gerhard