Moin, mein Bester,
macht sicher ganz schön Wind, das Teil.
Nicht, dass in 2 Jahren der Tüffer nen Herzkasper bekommt, aber wie schaut's mit diesem Kriterium aus?
§55 StVZO: Einrichtungen für Schallzeichen.
(2) [...] Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle amFahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB (A) übersteigen. [...]