Beiträge von Anditburns

    das führt zwar zu weit, aber eine Sonnenbrille oder andere lose Gegenstände sind nicht Teil der TK. Und daher müssen ggf. Auch keine Einbruchsschäden bezahlt werden:
    "Fazit: Wurde aus einem Fahrzeug ein Gegenstand entwendet, muss eine Teilkasko grundsätzlich nur Ersatz – für z. B. die Beschädigung des Kfz – leisten, wenn dieser Gegenstand versichert war. Ist unklar, was der Täter stehlen wollte, ist in der Regel jedoch davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte.
    (LG Frankfurt (Oder), Urteil v. 11.01.2016, Az.: 16 S 98/15)"


    https://www.anwalt.de/rechtsti…die-teilkasko_083354.html

    Wie im letzten Satz steht: Wenn unklar ist, ob der Täter versichert oder unversicherte Sachen stehlen wollte, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte. Wenn etwas aus dem Auto entwendet wurde, dann springt die TK meist ein. Musste ich selber leider erleben, da meine Freundin sich kurz umentschlossen hatte und ihre HANDTASCHE beim Aussteigen wieder in das Auto gelegt hatte. Ich hatte das nicht mitbekommen und wunderte mich beim Zurückkommen, warum mein Auto weg und ein Haufen Glasscherben noch da waren. Ende vom Lied: Scheibe eingeschlagen, Handtasche weg, Auto zu Gefahrenabwehr sichergestellt..... Aber TK hat den Schaden am Wagen übernommen.

    Auch wenn es kein Vadalismus, sondern nach einem versuchten Einbruch aussieht, so zieht die TK in diesem Fall nicht. Erst in Verbindung mit einem Diebstahl des PKW´s oder dem Entwenden von Gegenständen (fest oder lose) greift nun mal der Schutz über die TK. Wenn wirklich "nur" das Dach aufgeschlitzt wurde und der Täter nichts entwendet hat, dann zahlt nur die VK mit allen Folgen.
    Ist schon seltsam. Sehe ich jemand an meinem Auto, dann lasse ich ihn machen, bis er etwas geklaut hat, weil es dann für mich von der Versicherung her günstiger ist (und für meine Gesundheit, wenn man Presseberichte der letzten Tage verfolgt).
    Das Dach sieht für mich nicht ungepflegt aus. Ich schrubbe mein Dach nicht, da geht nur klares Wasser zum Abspülen rüber.

    Sicher nicht, weil eine weitere Teilnummer in der Logistik viel Aufwand verursacht und selbst sehr teuer ist. Zumindest in meinem Laden würde ich da böse auf die Finder bekommen.

    Porsche gehört doch auch zu deinem Laden... War/Ist das nicht so bei den Bremesen für den 911, Boxter, Cayman kosten die gleichen Scheiben und Klötze je Packungsbeschriftung doch unterschieldlich. Ein 911 Fahrer kann ja nicht die profanen Scheiben eines Boxter fahren :D

    Am 30.08. werde ich bis über beide Ohren im Dreck stecken, da ich das gesamte Wohnzimmer am Wochenende einmal durchrenoviere.... Kann sein, wenn ich super im Fahrplan bin (und ich mangels Aufenhaltsmöglichkeit habe) spontan vorbeikomme.

    und ich brauchte das längsverstellbare Lenkrad... Da konnte ich keine G160 nehmen :thumbsup: .


    Spaß beiseite. Im Alltagsbetrieb sind zwischen G160 und G184 ohne Bedeutung. Da kann keine Rivalität aufkommen. Bei der Kaffeefahrt mit Tjay und auf dem Heidbergring hat man da die Unterschiede finden können. Aber sonst? Dafür lohnt sich keine breite Diskussion.

    Hat jemand die Drehmomentkurve vom G184 in guter Qualität vorliegen? Dann würde ich die mal manuell aufnehmen und so ein Diagramm erstellen.


    Edit - Habe eine Drehmomentkurve gefunden und auch schon in Excel ausgewertet. Jetzt muss ich nur mal ein bisschen Zeit haben, um noch das Zugkraftdiagramm auszurechnen.

    Dann müssen wir nur noch die Schaltpunktanzeige umprogrammieren :thumbsup:

    Ob das ein gutes Paket ist, dass hängt davon ab, was du für Deine Giulietta sonst bekommen würdest. Wenn die 8.000 Euro sehr viel sind... O.K. Aber sonst wirst Du schnell feststellen, dass Du mit Deinem Preis mehr schon bei einem G184 Exclusiv-Line bist (inkl. Garantieverlängerung, Zulassung und Kauf um die Ecke).

    Dann nimm eine kleine Speicherkarte. Da werden die alten Aufnahmeblöcke zügig überschrieben. Im Urteil ging es aber auch mehr um Daueraufzeichnung. Durch die Blockbildung hast Du juristisch immer eine neue kleine Aufnahme und die werden nicht dauerhauft gespeichert.....