das führt zwar zu weit, aber eine Sonnenbrille oder andere lose Gegenstände sind nicht Teil der TK. Und daher müssen ggf. Auch keine Einbruchsschäden bezahlt werden:
"Fazit: Wurde aus einem Fahrzeug ein Gegenstand entwendet, muss eine Teilkasko grundsätzlich nur Ersatz – für z. B. die Beschädigung des Kfz – leisten, wenn dieser Gegenstand versichert war. Ist unklar, was der Täter stehlen wollte, ist in der Regel jedoch davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte.
(LG Frankfurt (Oder), Urteil v. 11.01.2016, Az.: 16 S 98/15)"
Wie im letzten Satz steht: Wenn unklar ist, ob der Täter versichert oder unversicherte Sachen stehlen wollte, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte. Wenn etwas aus dem Auto entwendet wurde, dann springt die TK meist ein. Musste ich selber leider erleben, da meine Freundin sich kurz umentschlossen hatte und ihre HANDTASCHE beim Aussteigen wieder in das Auto gelegt hatte. Ich hatte das nicht mitbekommen und wunderte mich beim Zurückkommen, warum mein Auto weg und ein Haufen Glasscherben noch da waren. Ende vom Lied: Scheibe eingeschlagen, Handtasche weg, Auto zu Gefahrenabwehr sichergestellt..... Aber TK hat den Schaden am Wagen übernommen.