Also es ist nicht so einfach. Aber um es sich mal verständlicher zu machen. Winterreifen sind Pflicht, wenn von durchgehend winterlichen Straßenverhältnissen auszugehen ist. Im Falle eines Unfalles ist weiterhin nachzuweisen, dass durch die Benutzung der Sommerreifen der Unfall entstanden ist. Also das Winterreifen mit Sicherheit den Unfall verhindert hätten. So die Kurzform. Nicht das ihr mich falsch versteht. Wenn Schnee angekündigt ist oder liegt, dann fahre ich nur mit Fahrzeugen, die die richtige Reifen drauf haben. Wenn ich jetzt aber 50 km fahre und auf einer Brücke ist Rauhreif, dann herrscht keine Winterreifenpflicht.
Das kann man zum Beispiel auch gut an Verfahren nachlesen, in denen die Versicherer diese juristisch geklärt haben wollen. Z.B. auch hier: https://openjur.de/u/864195.html