... ist aber leider Realität. Wenn ein Leuchtmittel illegal ist und der Gutachter das in seinem Bericht angibt, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens erst mal ablehnen. Schlimmer noch, wenn jemand zu Schaden kommt oder sogar bei dem Unfall stirbt. Zumindestens hat man dann erst mal die Arschkarte, auch wenn im Verfahrensverlauf später festgestellt wird, dass der Blinker nicht die Ursache für den Unfall war. Auch wenn das erst mal lächerlich aussieht (im Falle des Blinkers), gibt es Gesetze und Richlinien, die eindeutig sind.