Beiträge von Big-J

    dh bei Ankauf von privat ist die MWSt nicht mehr ausweisbar wenn ein Händler den Wagen dann verkauft?
    und nur weil der Wagen keine 6000km gelaufen hat wird ein Schuh daraus (aber auch nur für einen Käufer der im Ausland ist)?
    doof, ist aber dann wohl so. wieder was dazu gelernt.

    Zum Händler , der Verkäufer ist absolut 1A , geb im momentan 5/5, es wäre für ihn einfacher den MX-5 in D zu verkaufen.
    Er hat ihn mir aber mal reserviert , bisdato ohne Anzahlung , einfach nur guten Kontakt via Tel & 2x Mail. :thumbup:


    Ich geb dem Christian mal 5/5. :thumbup::thumbup:


    Ich kannn den MX-5 sogar bis Anfang August da stehen lassen, bevor bekomme ich kein Urlaub.
    & er kam auch sofort mit der Lösung mit dem Kurzkennzeichen & die Tour durch D.


    • Mit der MwSt in D = ganz genau so ist es !


    • Mir der 6000km & min. 6 Monaten angemeldet , dafür kann der Händler & Lux. Zoll nix. Ist eine EU Regelung für's Europäische Markt.


    Da steht alles : https://europa.eu/youreurope/c…s/index_de.htm#business-1

    jerome, informiere dich mal beim Zoll und Snca in Lu.


    denke dass du dir die Sache etwas komplizierter machst als notwendig...

    @Claude, es ist leider so, hab mich beim Zoll erkündigt (In Diekirch - ganz netter Mann, lange mit ihm geredet) ,
    Der Wagen MUSS beide Kriterien erfüllen > 6 Monate angemeldet sein (Ok in meinem Fall) & KM müssen >6000km sein (Tacho & auf der Rechnung).
    In meinem Fall hat der MX-5 aber nur jungfreundliche 3251km. Hatte aber schon vorher einen Besitzer, also kein Neuwagen , aber als EU Recht ist es ein Neuwagen (da keine 6000km)


    Wenn ich so zum Zoll kommen , MUSS ich die 17% MwSt in Lux nachzahlen , er gilt dann noch immer als Neuwagen.
    Ich bekomme aber auch keine Rechnung ohne D-MwSt, weil der Wagen schon in D auf eine Privatperson angemeldet war. (Der die MwSt schon bezahlt hat)
    Die Anzeige vom Händler ist auch nicht als "MwSt ausweisbar" angezeigt.
    HIer der Link zum L-Zoll :https://douanes.public.lu/fr/v…ter-voiture-etranger.html


    Das blau-unterlegte ist bißchen mein Fall : 09/2018 angemeldet, nur 3251km gelaufen.
    & ich bekomme keine D-Rechnung ohne D-19% MwSt.



    Screen Shot 2020-05-29 at 04.55.18.png

    Hab gerade Antwort von der Pozelei erhalten-es ist mit Überstellkennzeichen NICHT erlaubt, in A ein Fahrzeug zu lenken.
    Umgekehrt dürfen wir auch nicht mit den „Blauen“ unsere Staatsgrenze überschreiten.
    Hoffe, Dir geholfen zu haben.
    Salu dˋAutriche
    Armin

    danke Armin ! :thumbup:

    Dann weißt du es besser, als das Straßenverkehrsamt? ?(

    Otto, er schreibt doch daß er bei der A-Polizei nachgefragt hat...
    Da macht jemanden sich Mühe um was nachzufragen & dann schreibst du dies... ||

    Luxemburg ist Teil der EU, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die einfach sagen können "Nö, da spielen wir nicht mit".

    Die L spielen mit, wenn ich aber eine Rechnung vorlege von 18700€ ohne D-MwSt Abzug , dann zahl ich auf 18700€ die L-17% MwSt drauf...
    Dann kostet der MX-5 mir 21879€........

    @Big-J normalerweise stellen die Haendler eine Nettorechnung aus, sie kopieren Deinen Ausweis und wollen die Steuernummer. Dann meldest Du die Einfuhr in L beim Finanzamt an und schickst die Steuerrechnung an den Haendler. Damit kann er dem D Finanzamt die Ausfuhr nachweisen. Ich habe das einigemale durchexerziert als F und D unterschiedliche Mwstsaetze hatten.

    Ja @MX5OG, ganz deiner Meinung & dem L-Zöllner am Nachmittag auch, genauso läuft das hier aber nicht... :|
    Ich bekomme eine Rechnung von 18700€ , ohne Netto Betrag....
    Wenn ich die dem L-Zoll das vorzeige (wenn der MX-5 noch keine 6000km hat), kann ich dann 17% MwSt bei uns auf 18700€ zahlen. :thumbdown:
    An sich müsste die Rechnung sein 15714,28€ + 2985,72€ D-MwSt à 19%....
    Auf den 15714,28€ würde ich dann die 17% MwSt in L zahlen & nicht 18700€....


    Man sagt der Erstkäufer (Privatperson) hätte die 19% MwSt in D schon bezahlt, deshalb Rechnung von 18700€.....


    Die wollen , daß ich mit den Kurzkennzeichen die Tour in 5 Tage mache um auf >6000km zu kommen.


    In A darf man mit den KK auch rumfahren....

    Hab mal beim Zoll in L angerufen,


    Also es geht so wie im Text der EU geschrieben , ich zahle die MwSt in L à 17% ,
    wenn der Händler keine Netto Rechnung ausstellen will , muß ich dann das Ganze am D-Finanzamt einsenden & bekomme die 20% Mwst die zuviel bezahlt wurden vom Bundesfinanzministerium zurück.
    (Damit haben die L nix damit zu tun.)
    Sind alt für paar Wochen so 3000€ unterwegs, aber lieber das , als jetzt unnötig 3000km durch die Gegend düsen. (wo ich auch im August nicht unbedingt Zeit habe)
    Hab für solche Touren schon lieber den MX-5 in L angemeldet , mit meiner Versicherung drauf.


    Übrigens , mit dem N° Schild , MX 5091 ist noch immer :love: , MX 5132 hat aber auch seine Argumente....
    In der Umfrage ist es aktuell klar 55% für den MX 5091, & man soll den Wähler ja immer hören. ;)