Beim ADAC steht davon nix...
https://www.adac.de/reise_frei…nderfuehrer.aspx?Land=145
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Sie dient als Versicherungsnachweis am Unfallort und kann zur problemloseren Schadenabwicklung beitragen.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.