Beiträge von Ulli


    Gerade für dich Ulli, muss es doch interessant sein, dass das oft kritisierte VW LL 0w30 Öl beim Verschleißversuch weit besser abschneidet als ein 5w40 ACEA B3 Öl (Motor 1,6l Diesel)


    VW bezieht sich rein auf den Verschleiß Kolben-Kolbenringe-Zylinder nicht aber auf andere Bauteile in diesen Versuch. Repräsentativ für einen ganzen Motor?
    Bekanntlich verschleißen mehrere Dinge in einem Motor. (div. Lager z.B.)

    Na ja, die ACEA B3 ist schon älter, aktuell haben wir die B4 als full SAPS. Das genannte VW LL 0W-30 = VW 50700 ist low SAPS. D.h., wären beide Öle von vergleichbarer Qualität müsste das full SAPS gewinnen.


    Da das low SAPS aber gleichzeitig ein LL ist und bei einem 0W-30, die Qualität des Grundöls sowie das Additivpaket wohl meist besser ist, gewinnt hier das low SAPS. Im Vergleich ist ja noch ein VW LL = VW 50700 5W-30, das ebenfalls gegenüber dem 0W-30 stark beim Kolbenringverschleiß abfällt, und beim Zylinderverschleis mit dem B3 full SAPS 5W-30 gleichauf liegt.


    Für mich bedeutet das, da wurden unterschiedliche Qualitäten miteinander Verglichen. Wer weiß schon, welche Verschleißmessungen die Autoren für ihren Vortrag ausgegraben und in die Grafiken übernommen haben. Du weißt doch, wie das läuft. Der Prof. steuert seinen Namen bei und der Dr. lässt sich von seinem Mitarbeiter zumindest die Daten liefern.


    Aber kann auch sein, das das 0W-30 = VW 50700 gewollt gewonnen hat.



    Gruß Ulli

    Ich sehe in den beiden Links keinen direkten Wiederspruch. Wer beides liest und versteht wird es verstehen und einen Hinweis habe ich ja bereits gegeben.

    unabhängig vom Thema.


    Wen mir jemand Links ohne Kommentar präsentiert, schau ich meist kurz rein um die Länge und den Aufwand abzuschätzen. Sind das mehr als ca. 10 Zeilen, ist der Link ungelesen wieder zu. Ich denke, so geht es den meisten. Heisst es "Einfahren von Motoren allgemein", sieht das nach viel lese Aufwand aus und der Link bleibt von vornherein zu.


    Wenn Du allerdings kommentieren würdest, auf was im Link Du Dich genau beziehst und welche Stellen Du meinst, wäre das schon anders ganz anders. Dann könnte man geziehlt nachlesen. Aber so wie Du es jetzt machst, empfinde ich es eher als "tot schaufeln". Ich glaub natürlich nicht, das es so von Dir gemeint und gewollt ist.



    Gruß Ulli

    Ich sehe in den beiden Links keinen direkten Wiederspruch. Wer beides liest und versteht wird es verstehen und einen Hinweis habe ich ja bereits gegeben.

    unabhängig vom Thema.


    Wen mir jemand Links ohne Kommentar präsentiert, schau ich meist kurz rein um die Länge und den Aufwand abzuschätzen. Sind das mehr als ca. 10 Zeilen, ist der Link ungelesen wieder zu. Ich denke, so geht es den meisten. Heisst es "Einfahren von Motoren allgemein", sieht das nach viel lese Aufwand aus und der Link bleibt von vornherein zu.


    Wenn Du allerdings kommentieren würdest, auf was im Link Du Dich genau beziehst und welche Stellen Du meinst, wäre das schon anders ganz anders. Dann könnte man geziehlt nachlesen. Aber so wie Du es jetzt machst, empfinde ich es eher als "tot schaufeln". Ich glaub natürlich nicht, das es so von Dir gemeint und gewollt ist.



    Gruß Ulli

    Ich weis ja nicht, wo dein Misstrauen herkommt, vielleicht schlechte Erfahrungen?! Aber es zwingt dich ja niemand, diese Versicherung abzuschließen...

    Ja, ganz genau Andi. Ich will das aber vorher genau im Einzelnen recherchieren und mir überlegen können. Dazu brauche ich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages die relevanten Angaben. Das die lt. Mazda "beim Mazda Händler einsehbar sind" und nicht von Mazda im Netz verfügbar gemacht werden, finde ich in der heutigen Zeit absurd und nötigt mir das einen extra Besuch beim Mazda Händler ab.


    Das deutet für mich darauf hin, das der Kunde überrumpelt werden soll. Und das wären dann schmutzige Tricks. Davon haben wir seit dem letzten Jahr schon mehr als genug vorwiegend von VW erfahren. Offen geht anders.



    Gruß Ulli

    Ich würde/werde erstmal überhaupt kucken, was das alles weiterhin Garantie hat. Da soll es ja auch Einschränkungen geben. Vielleicht lohnt es sich dann gar nicht so sehr.

    Für mich ist es kein Problem, den Wagen bei Mazda warten zu lassen und mich an die Termine zu halten.


    Es ist alles wohl alles ausgeschlossen, was im von @BIG eingestelltem Dokument nicht aufgeführt ist, bzw. ausgeschlossen wird.


    Danach ist der bei der Sicherheit alles außer Airbags und Gurtstraffer ausgeschlossen. Das betrifft dann auch tote Winkel Warner, Spurhalteassi usw.


    Dann heißt es: ausgeschlossen sind Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Fahrwerks, des Audio-/Videosystems und des Radarsystems. Was das genau bedeutet, versuche ich noch mit dem Autohaus zu klären.



    Gruß Ulli

    Bedingungen für 5 Jahre Anschlussgarantie in D siehe Anlage

    Vielen Dank, das Du es eingescannt hast.



    Hier noch einige Punkte, die mir aufgefallen sind.


    §2 h) ausgenommen jedoch Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Fahrwerks, des Audio-/Videosystems und des Radarsystems


    In §4 a) heißt es. Überziehung der Wartungstermine und -Zeiten bis 3000km und 3 Monaten sind unschädlich. Es sei denn, die Überschreitung ist als Ursächlichkeit oder Mitursächlichkeit anzusehen. Eine Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet und der Garantienehmer muss den gegenteiligen Beweis führen. Kann er das? Also doch lieber pünktlich zur Wartung. Ist ja auch ok, aber warum wird vorher die unschädliche Überziehung suggeriert?


    §6 1 Mazda Vertragswerkstatt wird vorgeschrieben, obwohl das mit deutschem Recht nicht vereinbar ist.


    §6 3 Der Käufer verpflichtet sich, Ansprüche bei Fa. CG geltend zu machen und stets vorrangig CG in Anspruch zu nehmen. Eigentlich ist der Vertragspartner Mazda. So wird das ausgehebelt und bei Ärger sitzt man dazwischen.


    §6 5 a) Schadenanzeige muss direkt der Garantienehmer an CG machen. e) Die Rechnung muss nach der Reparatur auch der Garantienehmer einreichen. Offen bleibt für mich, ob der Garantienehmer die Rechnung bei Mazda vorab begleichen muss.


    Also für mich sieht das nicht nach fiesen Klauseln wie bei Nissan aus, bin aber kein Rechtsexperte. Obwohl so einiges zu beachten ist, um nicht den Anspruch zu verlieren.



    Gruß Ulli

    Hier als Beispiel die Bedingungen der Anschlussgarantie von Mazda Schweiz. Hat ein Mazda Autohaus eingestellt. In D sind die Bedingungen nicht online einsehbar, jedenfalls finde ich keine, warum wohl?


    Unter 6. heißt es:
    Bitte achten Sie darauf, dass der Mazda Service-Partner den Schaden vor Reparaturbeginn unserer Schadenabteilung meldet. Bei Verspätung der Anzeige entfällt unsere Leistungspflicht.
    Wird etwa der Mazdakunde dafür verantwortlich gemacht, das die Kommunikation zwischen Mazda und der Garantieversicherung läuft? Und wenn nicht - lange Nase beim Kunden?


    Unter 8. Vertragswidriges Verhalten
    Werden unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht, sind wir berechtigt Leistungen abzulehnen, oder sind gänzlich vom Vertrag entbunden.
    Wird mir also von einem spitzfindigem Sachbearbeiter "das Wort im Munde umgedreht", ist der ganze Vertrag futsch.


    Natürlich kann man gegen solche und andere Dinge klagen, wenn die nicht mit dem BGB in Einklang sind. Fakt ist aber, die Versicherung zahlt nicht, BGB hin oder her. Und Klagen gegen Versicherungen enden meist nach Jahren mit einem für den Kunden schlechten Vergleich. Also jahrelanger Ärger.


    Ich bekomme immer weniger Lust auf den Abschluss der 5 Jahre Anschlussgarantie für 863€, obwohl ich schon einen Termin beim Händler dafür habe. Na mal sehen, wie die Ausschluß-Bedingungen in Deutschland aussehen.



    Gruß Ulli

    Neu sind sie fast alle gut, was ein Hersteller(Modell wirklich kann zeigt sich dann in der 2.Saison bzw. -hälfte.

    Ja, da hast Du natürlich recht. Ich hatte vor ca. 16 Jahren mal Kumho für mein MB-Coupe gekauft, sogenannte Testsieger. Die habe ich nach 1,5 Jahren verschenkt, so war ich darüber "verstimmt".


    Stimmt. Sie wiegt pro Stück allerdings über 2 kg mehr als die Mazda-Serienfelge.
    Gut, im Vergleich zu den Speichenrädern an deinem NA ist das alles pillepalle. ;)

    Wirklich, die Serienfelge wiegt unter 6,7kg. Hast Du eine zuverlässige Quellenangabe?


    Eine Felge von den verchromten Speichenrädern in 14" wiegt ca, 12kg. Gut, dafür ist der kleine Reifen ein Leichtgewicht. Die Einpresstiefe ist auch nur 30 statt 45. Von daher dürfte der Wagen nach der gefühlten Meinung einiger Leute hier, fast unfahrbar sein. Nun habe ich ja einen Vergleich zu den leichten Serien Felgen in 14" vom NA. Ist ein kleiner Unterschied, aber eigentlich nur Gewöhnung. Die Speichenräder waren beim Gebrauchtkauf halt schon drauf.



    Gruß Ulli

    Ja sicher gibt es auch dazu Informationsbedarf, aber bitte nicht in diesem Thread!


    Kann doch ein eigener Thread werden. Gibt doch nur wieder Durcheinander und keiner blickt mehr durch, was wozu gehört.


    Jetzt schon 2 eigentlich unnütze Beiträge.


    Gruß Ulli

    Moin,


    der Dunlop Sport Maxx RT 2 soll lt. Testberichten hervorragend auf Nässe sein, danke guter Tip. Der Conti Sport ist zwar noch besser, jedoch gibt es ihn nicht in der Größe 205/50R16.


    Der wird es bei mir dann wohl werden, wenn bis nächstes Frühjahr nicht noch ein besserer auftaucht.


    Der einige Nachteil. Der Reifen wird als "pellig" bezeichnet. Hab ich als Norddeutscher erst nicht verstanden. Google meinte dann österreichische Mundart, na ja. Beim tieferem Nachschauen hat sich herausgestellt, der Reifen polter zeitweise auf unebener Straße.


    Es gibt noch eine. Bzw. gab es die bis Anfang der Woche. Aktuell ist sie ausverkauft, Anfrage auf Nachfertigung läuft. Es ist die MSW 85 in 205X16 ET42 4X100 Gun Metal. Eine der ganz wenigen 6,5" mit einer guten Einpresstiefe. Ist auch von OZ.



    Gruß Ulli