Beiträge von Ulli

    Der Wagen ist gut ausgestattet, hat wenig KM, ist pfleglich behandelt worden. Hat auch noch Garantie, wenn die Wartungsdienst pünktlich gemacht worden sind. Ein sehr gutes Angebot für den Preis. Keine Frage.


    In der Fahrzeugbeschreibung auf Mobile steht jedoch "Service frisch bei Mazda gemacht." Der 2. Service sollte aber im September 2018 oder früher gemacht worden sein. Was ist das also für ein erwähnter Service, der jetzt noch gar nicht dran wäre. Ich würde als Interessent dort Erklärungsbedarf anmelden. Sollte der 2. Service nicht im September oder früher gemacht worden sein und der nun nachgeholt worden sein, ist die Garantie weg.


    Und wenn das so ist, das die Garantie weg ist, kämen es bei möglichen Gertriebeproblemen (der 1. Getriebeserie) ganz dicke. Stichtag für ein verstärktes Getriebe war der Herstellungstag 6.9.2016. Das Datum befindet sich auf dem Getriebeaufkleber. Mehr dazu gibt es diesen Post.


    2017 wurde auch mein Getriebe aufgrund der genannten Geräusche aus der Service Information getauscht, deshalb bin ich wohl etwas sensibilisiert.



    Gruß Ulli

    Moin Walter,


    ja, die Mulden waren schon drin und sind nicht durch das Verdeck eingedrückt worden. Aber gescheuert hat es schon, sonst wären die Bügel ja nicht betroffen. Daher wohl auch die grauen Stellen. Möglicherweise kannst Du an den Bügeln auch die Stellen raus polieren. Wenn die Werkstatt den Wagen in die Finger bekommt, wird auch oft verschlimmbessert. Ist aber nur meine persöhnliche Meinung.


    Wir hatte ab 2016 ja auch knapp 2 Jahre den ersten ND, das Verdeck lag anfangs auch an den Bügeln an. Hab es dann, wie Sven, von außen zugemacht und hinten leicht nachgedrückt, keine Probleme mehr. Zwischendurch konnte ich auch von innen 2 - 3 mal schließen, ohne das das Verdeck bis an die Bügel kam. Wo andere die Druckstellen haben, wie @Joshude meinte, sah unser noch gut aus. War aber auch kein Alltagswagen. Den Tipp mit dem Heckfenster werde ich aber auch probieren.



    Gruß Ulli

    Habe mir nun - leider etwas zu spät - auch angewöhnt es wenn möglich von Außen zu öffnen.
    Ich habe ebenfalls Scheuerstellen an den Bügeln und an den Stellen ist die Vorderkante des Verdecks auch schon eingedrückt. Spekuliere also auch auf ein neues Verdeck und werde das dann "vernünftig" behandeln.
    Ohnehin bekomme ich in 95% der Fälle das Dach beim Öffnen von Innen nicht beim 1. Versuch eingerastet sondern schaffe es in der Regel erst beim 2. Versuch ;(:D

    An der Verdeckkante sind diese beiden kleinen Mulden schon ab Werk drin.


    Gruß Ulli

    Donnerstag hat ja der Bundestag drüber entschieden. Mal sehen, wie lange die Umsetzung nun dauern wird. Erstmal muss ja die StVZO geändert werden und die Dienste auch genug Leute haben, die das machen dürfen, bevor das in großem Stil ausgerollt werden kann.


    Der TÜV Nord braucht hierfür ja dann nicht mehr soviel Leute =O . Wobei es dort auch nur ausgewählte Prüfstellen sind, die das dürfen. Hier in der Kleinstadt keine Change. Denke nicht, das sich das in den nächsten 3 - 5 Jahren groß ändern wird.



    Gruß Ulli

    Verstehe auf Anhieb nicht was da unseriös ist. Ein unverbindlicher Vermittlungsauftrag ist eben unverbindlich. Die Anforderung der Bestellunterlagen ist dort unverbindlich (steht ja auf der Internetseite). Wo stammt dein Beispiel her?
    Eine unterschriebene Betsellung hingegen ist dann verbindlich. Unabhängig ob du die bei APL indirekt auslöst oder direkt. Wenn du bei einem Händler mit Unterschrift eine Bestellung ausgelöst hast, kommst du auch nicht so ohne weiteres da raus. zumindest nicht der Kulazn des Händlers.Wir haben hier beim Händler nach der Unterschrift für einen Seat noch Ausstattungen geändert, das war auch schon nicht ganz einfach.


    Ich denke wenn man etwas untrschreibt, was Bestellung heißt, dann sollte man immer lesen was es am Ende bedeutet.
    Ich habe ürigens noch nie dort gekauft....;-)

    Moin Harry,


    wenn Du es bei APL so kennst, das der "Vermittlungsauftrag" unverbindlich ist, haben sie es geändert. Mitte November, als ich wenigstens den ungefähren Standort des Händlers in Bayern telefonisch erfahren wollte (Ist ja ein Unterschied ob Röhn oder Oberbayern), hat die Dame am Telefon zu mir gesagt. Darüber würden sie ohne Vermittlungsauftrag keine Auskunft geben und sie hätten auch noch andere Händler in anderen Bundesländern. Aber weitere Auskünfte darüber nur mit Auftrag.


    Ich hatte mich etwas vereinfacht ausgedrückt. Bei APL heißt das nicht Vermittlungsauftrag, wie bei anderen Vermittlern, sondern "Verbindliche indirekte Bestellung für ein Neufahrzeug". Wenn Du das dann anforderst kommt eine 8-seitige PDF. Darin auch auch der "Vermittlungsauftrag" der sich hier nur anders nennt und bei Unterschrift


    generell kostenlos - außer es kommt aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht zu einer Abnahme des gewünschten Neuwagens
    gemäß Punkt 1. In diesem Fall berechnet APL dem Käufer für die erbrachte Vermittlungsleistung einen Betrag in Höhe von
    1,75% des Listenpreises


    Punkt 1. ist der Wagen um den es konkret geht und der vom Interessenten konfiguriert wurde.


    Also haben sie Dich sicher. Kommt es nicht zu einer Bestellung bei dem vom APL ausgewähltem Händler irgendwo in Bayern. Ist dir das z.B. zu weit, musst Du zahlen. Die Art der Aufmachung finde ich unseriös. Wenn Du darüber anders denkst, ist das auch OK.



    Gruß Ulli