Verstehe auf Anhieb nicht was da unseriös ist. Ein unverbindlicher Vermittlungsauftrag ist eben unverbindlich. Die Anforderung der Bestellunterlagen ist dort unverbindlich (steht ja auf der Internetseite). Wo stammt dein Beispiel her?
Eine unterschriebene Betsellung hingegen ist dann verbindlich. Unabhängig ob du die bei APL indirekt auslöst oder direkt. Wenn du bei einem Händler mit Unterschrift eine Bestellung ausgelöst hast, kommst du auch nicht so ohne weiteres da raus. zumindest nicht der Kulazn des Händlers.Wir haben hier beim Händler nach der Unterschrift für einen Seat noch Ausstattungen geändert, das war auch schon nicht ganz einfach.
Ich denke wenn man etwas untrschreibt, was Bestellung heißt, dann sollte man immer lesen was es am Ende bedeutet.
Ich habe ürigens noch nie dort gekauft....;-)
Moin Harry,
wenn Du es bei APL so kennst, das der "Vermittlungsauftrag" unverbindlich ist, haben sie es geändert. Mitte November, als ich wenigstens den ungefähren Standort des Händlers in Bayern telefonisch erfahren wollte (Ist ja ein Unterschied ob Röhn oder Oberbayern), hat die Dame am Telefon zu mir gesagt. Darüber würden sie ohne Vermittlungsauftrag keine Auskunft geben und sie hätten auch noch andere Händler in anderen Bundesländern. Aber weitere Auskünfte darüber nur mit Auftrag.
Ich hatte mich etwas vereinfacht ausgedrückt. Bei APL heißt das nicht Vermittlungsauftrag, wie bei anderen Vermittlern, sondern "Verbindliche indirekte Bestellung für ein Neufahrzeug". Wenn Du das dann anforderst kommt eine 8-seitige PDF. Darin auch auch der "Vermittlungsauftrag" der sich hier nur anders nennt und bei Unterschrift
generell kostenlos - außer es kommt aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht zu einer Abnahme des gewünschten Neuwagens
gemäß Punkt 1. In diesem Fall berechnet APL dem Käufer für die erbrachte Vermittlungsleistung einen Betrag in Höhe von
1,75% des Listenpreises
Punkt 1. ist der Wagen um den es konkret geht und der vom Interessenten konfiguriert wurde.
Also haben sie Dich sicher. Kommt es nicht zu einer Bestellung bei dem vom APL ausgewähltem Händler irgendwo in Bayern. Ist dir das z.B. zu weit, musst Du zahlen. Die Art der Aufmachung finde ich unseriös. Wenn Du darüber anders denkst, ist das auch OK.
Gruß Ulli