Beiträge von beetyii

    Ich hatte bei meiner Versicherung HUK extra angefragt und bekam folgende Antwort :


    Sehr geehrter Herr XXX,

    das Wichtigste zuerst: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch für da­zugehörige Übungsfahrten.Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrags Versicherungsschutz.Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden.


    Sowohl meine Haftpflicht als auch meine Vollkasko würden zahlen, wenn ich einen Unfall verursache, aber natürlich nicht, wenn mir jemand in den Wagen fährt. So etwas muss meines Erachtens ganz klar geregelt sein, ansonsten kann man sich im Falle eines Falles monatelang mit den Versicherungen auseinandersetzen ohne zu wissen, ob man einen Schaden bezahlt bekommt. Alle Fahrzeuge müssen versichert sein, aber einen Anspruch habe ich dank der Verzichtserklärung dann doch nicht - was soll der Unsinn? Sei mir nicht böse, aber in 25 Jahren keinen einzigen Unfall untereinander ? Selbst wenn, kommt es zum Unfall hat der Betroffene ein ernstes Problem.


    Mein Zitat habe ich deinem Link entnommen.


    In Papenburg zB. gilt diese Erklärung nur gegenüber dem Veranstalter, nicht aber gegenüber den anderen Teilnehmern. Wer dort einen Schaden verursacht muss dafür zahlen.



    Rolf

    Der Link ging gestern bei mir nicht. Aber wie ich dort nun lesen kann, verzichtet man sehr wohl auf seine Rechtsansprüche gegenüber allen anderen Teilnehmern.


    "Er erklärt hiermit, dass er die freien Runden und die gestoppten Trainingsfahrten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko und Gefahr unternimmt. Er verzichtet auf sämtliche Rechtsansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Besitzer oder dem Betreiber der Rennstrecke, gegenüber den Erbauern, den Veranstaltungsorganisatoren, den anderen Teilnehmern, den Sanitätsteams und den Versicherungsgesellschaften der obengenannten Personen und Firmen."


    " Er erklärt, dass sein Fahrzeug versichert ist und dass er für sich sowie für seine Versicherungsgeber, seine Erben und alle Anspruchsberechtigten auf sämtliche Rechtsansprüche verzichtet (die eventuelle Notwendigkeit diese Dritten zu informieren, sowie deren vorangehende Zustimmung über diesen Verzicht zu erhalten steht unter der vollen Verantwortung des Unterzeichnenden)."


    Hast du das nicht gelesen? Das Risiko ist mir mit einer solchen Klausel echt zu hoch, fährt dir ein anderer Teilnehmer in den Wagen, bekommst du keinen Pfennig und darfst obendrein noch Bergung des eigenen Fahrzeuges und eventuell entstandenen Schaden an der Rennstrecke aus eigener Tasche bezahlen. Da können aber schnell mal ein paar Zehntausend Euro Schaden entstehen. Ich bin etwas verwundert, dass viele dieses Risiko eingehen - ob die alle das Geld für so einen Schaden auf ihrem Bankkonto haben? Schäden an der Rennstrecke müssen bezahlt werden, darauf verzichtet man natürlich nicht.


    Dass der Veranstalter sich raus nimmt finde ich ja in Ordnung, aber eine grundsätzliche Verzichtserklärung gegenüber allen anderen Teilnehmern würde ich nicht unterschreiben. Was sagt denn unser Forenanwalt dazu ?



    Rolf

    Verzichtet man auf Ansprüche nur gegenüber dem Veranstalter oder auch gegenüber allen Teilnehmern ? Hatte da gerade aktuell den Fall, dass man auf Ansprüche gegenüber allen Teilnehmern verzichten sollte, was bedeutet, dass wenn mir jemand schuldhaft hinten rein fährt bleibe ich im schlimmsten Fall auf einem Totalschaden sitzen, weil ich ja unterschrieben habe auf Schadenersatzansprüche gegenüber allen Teilnehmern zu verzichten. So kann man ganz schnell mal 25.000€ vernichten...



    Rolf