Ich zitiere den Originalwortlaut aus der Corona Verordnung von BaWü (kursiv dargestellt) :
Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind nur gestattet
- mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
- von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen;
Anmerkung meinerseits: Kann inzwischen je nach Kreis bereits wieder weniger sein wegen Inzidenz über 100 und erfolgter "Notbremse"
Die Kontaktbeschränkungen gelten auch für den "öffentlichen Raum", der wie folgt definiert ist:
Öffentlicher Raum betrifft alle öffentlich zugänglichen Straßen, Plätze, Wege, Parks, Wälder, anmietbare Veranstaltungsräume, Eventlocations und andere für jedermann zugängliche Flächen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob man zu Fuß mit dem Fahrrad, im Auto oder auf dem Pferd unterwegs ist.
Unter Ansammlungen ist das bewusste Zusammentreffen verschiedener Personen unabhängig vom jeweiligen Zweck zu verstehen.
Nun kann jeder für sich entscheiden, ob er unter diesen Rahmenbedingungen an einer reinen Fahr-Tagestour teilnehmen möchte,
ich habe für mich entschieden dies nicht zu tun und melde mich daher für diese Tour ab.