Beiträge von Kugelfisch

    Mit den Bestellungen der Kunden bei uns (Zymexx) hat mx5things.com den Vorteil nur einen Ansprechpartner für Deutschland zu haben und muß nicht viele kleine Bestellungen bearbeiten, bei der noch jeder individuelle Fragen hat. Bei einer kleinen Firma (ich glaub er macht das alles alleine) ist das auf Dauer stressig...


    Sobald ich Infos hab melde ich mich...

    @di_lady2408 Hallo Diana,


    ich habe deine Bestellung heute gesehen. Die wurda aber wschon bearbeitet und dir am 30.7. und auch heute nochmal zugeschickt, auch hast du bis jetzt auf keine der m,ails oder pn geantwortet ....!!?????


    Falls du nichts per mail bekommen hast bitte nochmal email adresse angeben (evtl falsch) falls du eine zwischendurch bekommen hast, einfach bezahlen, dann gehts los


    Gruß
    Ernst

    die TüV-Leute werden sich freuen wennihr dahin kommt und fragt.... es gibt Vorschriften!!! googelt doch mal, z.B. hier


    Tüva-Team


    das ist der Wichtigste Satz:




    Elektrische Schaltung
    Tagfahrleuchten dürfen nur alleine betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht zusammen leuchten!

    • TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist.
    • Jedoch können die Tagfahrlichter ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung »Park« oder »Neutral« befindet, die Feststellbremse angelegt ist oder das Antriebssystem zwar aktiviert ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat.
    • Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches.
    • Ist das Tagfahrlicht mit den Fahrtrichtungsanzeigern in den Hauptscheinwerfern integriert oder ist der Abstand zwischen den TFL und dem Fahrtrichtungsanzeiger kleiner oder gleich 40 mm, so muss beim Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger die Tagfahrleuchteneinheit auf dieser Seite erlöschen oder die Lichtstärke auf Standlichtniveau vermindert werden.
    • Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften bei der Nachrüstung mit Tagfahrleuchten endet bei der Hauptuntersuchung mit der Bewertung „Erheblicher Mangel“. Eine Plakette wird dann nicht erteilt. Auch im Falle eines Verkehrsunfalls könnte eine nicht vorschriftenkonforme Nachrüstung mit Tagfahrlicht möglicherweise Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der Situation haben.

    Stand: 2010-10-15