Mittlerweile spricht von gesetzeswegen nach Änderung des Paragraph 315d StGb einiges dagegen: (aus Anwalt.de)
Als Reaktion auf vermehrte Unfälle mit Todesopfern bei illegalen Autorennen - allein in NRW landen jährlich um die 600 vor Gericht - hat der Gesetzgeber diese Definition für überarbeitungswürdig erklärt. Angesichts der enormen Gefahr, die durch das Rasen im Straßenverkehr, egal ob mit einem oder mehreren Fahrzeugen, der Allgemeinheit droht, wurde dem Strafgesetzbuch der Paragraph 315d, der sogeannte "Raserparagraph" hinzugefügt. Laut diesem gilt nun das verkehrswidrige, rücksichtslose Fahren mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, als Rennen, bzw. Rasen, wobei mit „höchstmöglich“ nicht die objektive Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs, sondern die unter den gegebenen Umständen vom Fahrer erreichbare relative Höchstgeschwindigkeit gemeint ist.
Damit ist das rechtlich ziemlich eindeutig.
Auch bei vielen jetzt anstehenden gemeinsamen Touren sollten wir in den Gruppen, die "flott" unterwegs sind, vorsichtig sein. Wenn uns jemand aus welchen Gründen auch immer blöd will, dann könnten wir Probleme bekommen.