Die Ironie wurde schon verstanden, konnte mir den knappen Kommentar aber nicht verkneifen. Nochmal gut zusammengefasst. ![]()
@Harkpabst Auch die erlaubte Lichtstärke des Abblendlichtes ist siw gesetzlich geregelt, verhindert trotzdem nicht, dass man ständig von selbigem (v.a. der VW-Konzerne) geblendet wird. Ist mir bis dato auch schleierhaft. Bei aktuellen LED-Bremsleuchten fühle ich mich regelmäßig geblendet bzw. empfinde sie als extrem unangenehm. Das ist jedoch vor allem prinzipbedingt und beginnt in Maßen bereits bei den normalen Heckleuchten.
Meine Aussagen passen insofern zusammen, dass ich auch nicht von jemandem, der nicht unmittelbar hinter mir steht, erwarte seine Scheinwerfer abzustellen - oder gar vom Transporter direkt hinter mir. In dem Fall bin ich eben derjenige mit dem Pech, damit berechtigterweise klar kommen zu müssen.
(Beispiel ist jetzt mal sehr einfach gehalten, aber ich denke wir kennen alle solche Situationen, in denen man sich die Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer zwar wünscht, aber keineswegs erwartet.)
Zu den Nebelschlussleuchten könnte ich mich auch noch auslassen, belasse es aber mal bei meiner Zustimmung zu deinem Kommentar. ![]()
(OT Ende)
Nochmal zurück zur Thematik Berganfahrassistent:
Dort wo dieser gebraucht wird (im stockenden Verkehr an Steigungen&Gefällen) funktioniert dieser einwandfrei, da man in diesen Momenten in der Regel ohnehin vorher auf der Betriebsbremse steht. Derjenige, der für solcherlei "Pausen" die Handbremse einlegt, kann auch mit selbiger umgehen und kommt problemlos ohne Zurückrollen vorwärts. Problematisch wird es somit eigentlich nur (Vorsicht Klischee) für Hausfrau, die ihren Wagen in Steigung/Gefälle mit Handbremse geparkt hat und sich beim losfahren auf den Assistenten verlässt.
Ist das soweit prinzipiell richtig gedacht oder übeseh ich etwas? Ist der Punkt mit dem ausreichenden Bremsdruck vernachlässigbar oder kann das tatsächlich Probleme geben?