Beiträge von MrPink

    In Post #17 sind Billies (Gewindefahrwerk) auf maximaler "Gutachten-Höhe":


    Der Kollege oben ist mE noch etwas tiefer, könnte aber auch am Untergrund liegen.

    Wenn du das Fahrwerk außerhalb des im Gutachten benannten Einstellbereichs betreibst, erlischt dann damit nicht auch das Gutachten?

    Im Grunde schon. wobei man hier auch nochmal differenzieren muss:


    Einstellbereich im Teilegutachten gibt den geprüften Bereich an. Bei der Abnahme wird idR. aber eine fixe Höhe abgenommen. Verändere ich dann nachträglich die Höhe erlischt die BE. Bei mir wurde das Fahrwerk allerdings bereits höher abgenommen als es im TG steht. Dennoch habe ich zusätzlich noch etwas nach oben korrigiert. Eine Abnahme mit vom im TG abweichenden Höhenständen erfordert aber immer einen aaS (§19.2).

    Was meinst Du damit?

    Ob die folgenden Auflagen im Gutachten vorhanden sind:

    K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

    genannten Bereich abgedeckt sein.


    K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

    genannten Bereich abgedeckt sein.


    K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante

    zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen


    K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter

    Radmitte vollständig umzulegen.



    Ich gehe aber stark davon aus, da die ATH Cooper auch nur Borbet RS sind und ATH sicherlich kein eigenes Gutachten erstellen lassen hat. Bei ATH gibt es das Rad allerdings nur mit 215er Reifenbreite (lt. Webkatalog). Das könnte ein Hinweis sein, dass es in Kombi mit 225er grenzgängig werden kann. Hierbei sind dann die Toleranzen der Karosserie, Sturzwerte und die reelle Reifenbreite entscheidend. Ein vernünftiger Sachverständiger wird sich aber nicht an den Auflagen zur Freigängigkeit orientieren, sondern am reellen Zustand am Fahrzeug (Radabeckung, Freigängigkeit bei Verschränkung, Fahrprobe).

    Hier mal ein Bild, an dem man die Tieferlegung mit dem B12 sieht. Überall eine Handbreit Luft. ;)

    Auch setzt sich das Fahrwerk nicht nach X Kilometern. Einbauen, einmal setzen lassen nach dem Bühnenabgang und dann tut sich nichts mehr. Auch jetzt bei der Kälte funktioniert es ab dem 1. km. Da hoppelt und spring nichts. Die Räder haben durchgängig Bodenkontakt. Angeblich wurde, wenn man der Werbung glauben schenken kann, das Fahrwerk von Mazda/Bilstein auf der Nordschleife (also Landstraße ;)) entwickelt.

    Aber jeder soll nach seinem Geschmack tätig werden. Ich wollte halt nichts mehr mit rumschrauben, da man immer irgendwie meint, es müsste besser einzustellen gehen. Und ich wollte nicht zu tief und absolute Alltagstauglichkeit ohne Kompromisse (Unebenheiten umfahren, Angst im Parkhaus etc.). Aber das soll es jetzt auch von mir zu diesem Thema gewesen sein und mehr kann ich auch nicht dazu sagen. ;)

    Ist das mit den (schwarzen) Proline Federn oder den (roten) Sportlines? Höhe finde ich prima, die Feder- bzw. Dämpferwege im Vergleich zu einem Gewindefahrwerk würden mich mal interessieren....