Es gibt ja dieses ominöse Brexit-Dokument zum Wechsel der Typgenehmigungsnummer ohne technische Änderung. Das könnte man vielleicht bei einer Einzelabnahme an einem G160 als Unterstützer zur Argumentation der technischen Vergleichbarkeit anziehen. Oder hat der G160 noch eine andere Nummer als die frühen G184?
Ich habe den Umbau nicht abnehmen lassen, da Typgenehmigung mit Anni/Homura übereinstimmt (G184).