Ob die folgenden Auflagen im Gutachten vorhanden sind:
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
Ich gehe aber stark davon aus, da die ATH Cooper auch nur Borbet RS sind und ATH sicherlich kein eigenes Gutachten erstellen lassen hat. Bei ATH gibt es das Rad allerdings nur mit 215er Reifenbreite (lt. Webkatalog). Das könnte ein Hinweis sein, dass es in Kombi mit 225er grenzgängig werden kann. Hierbei sind dann die Toleranzen der Karosserie, Sturzwerte und die reelle Reifenbreite entscheidend. Ein vernünftiger Sachverständiger wird sich aber nicht an den Auflagen zur Freigängigkeit orientieren, sondern am reellen Zustand am Fahrzeug (Radabeckung, Freigängigkeit bei Verschränkung, Fahrprobe).