Beiträge von MrPink

    Laut DSGVO sind amtl. Kennzeichen mittlerweile personenbezogene Daten. Urteile, die Kennzeichen als nicht schützenswerte Daten klassifiziert haben (Verpixeln nicht nötig) sind mW. alle älter als die DSGVO. Früher ist man auch davon ausgegangen, dass die Halterzuordnung nur über öffentliche Stellen erfolgen kann. Da hat sich aber wohl die Lehrmeinung auch revidiert.

    Gibt es hier jemanden (Wolfram spricht ja nicht mehr mit uns), der das Öhlins in der 100/40-Variante gefahren ist? Mich würden die realistischen Auswirkungen der Auslegungen der Federraten hinsichtlich Eigenfrequenzverhältnis VA zu HA interessieren. Das ist ja in diesem Fall konträr zur Lehrmeinung (nachvollziehbar), dass die Hinterachse schneller sein sollte. Nickt der MX-5 dann wie der Kopf eines "Wacken-Gängers"?


    Hintergrund der Frage:

    Ich plane für die nächste Saison Federraten bzw. Fahrwerk dem Nutzungsprofil des Autos anzupassen. Dabei habe ich gerade noch einen Zielkonflikt zwischen Federratenverhältnis VA zu HA (ca. 1,4) mit Steuertendenz bei meinen gewünschten Achseinstellwerten (viel Sturz auf der VA) und der dafür aber an der Hinterachse etwas zu niedrigen Eigenfrequenz (VA zu HA ca. 1,02). Ich vermute, dass das Federratenverhältnis für mich die relevantere Größe ist.

    Klar, da geht noch einiges.

    Aber zwei Sitze mit Straßenzulassung und etwas "schöner Wohnen" sind im Lastenheft fix. Über den Rest werde ich hier berichten...


    PS: Wenn der Fahrer aussteigt ist das Auto fast 10% leichter, da ist folglich auch noch Handlungsbedarf...