PS: Damit ich mit etwaigen BPS-bestückten Autos mithalten kann, hab ich meine Blümchenpflücker-MPS5 vorsorglich gegen A052 getauscht. Mit denen werde ich hoffentlich nicht abgehängt...
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PS: Damit ich mit etwaigen BPS-bestückten Autos mithalten kann, hab ich meine Blümchenpflücker-MPS5 vorsorglich gegen A052 getauscht. Mit denen werde ich hoffentlich nicht abgehängt...
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Morgen um 11 am Cafe del Sol in Hildesheim hat mir jemand geflüstert. ![]()
Sommerreifen immer mindestens den im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex erfüllen.
Du bist doch der, der Zitate aus dem Zusammenhang reißt und Inhalte frei interpretiert!?
Und der von dir verlinkte ital. Text gibt auch nicht das wieder, was du behauptest.
Gesetzestexte muss man lesen und verstehen können, ansonsten macht es keinen Sinn, drüber zu diskutieren.
Na dann hau mal rein und erleuchte mich.
Bis jetzt hat es bei dir ja nur für die Überschriften in Artikeln gereicht...
Wenn ich es richtig gelesen bzw. verstanden habe, dann enthalten die italienischen Fahrzeugpapiere keine Angabe über die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Dafür aber (wie bei uns auch) die zulässigen Reifenkenndaten gemäß Homologation.
Das würde erklären warum diese Reifenkenndaten gemäß Homologation so "hart" gefordert/kontrolliert werden.
Quelle?
MINISTERO DEI TRASPORTI E DELLA NAVIGAZIONE DIREZIONE GENERALE M.C.T.C. IV Direzione Centrale –Div. 41 CIRCOLARE N. 104/95
ZitatEsemplificazioni di equivalenza Allo scopo di dirimere incertezze di interpretazione tra l’indicazione riportata sul documento di circolazione e le marcature che possono essere riportate effettivamente sui pneumatici equipaggiati i veicoli si illustrano le seguenti esemplificazioni, a parità di marcatura della dimensione: 1. I pneumatici equipaggianti il veicolo possono recare la marcatura di un simbolo della categoria di velocità massima superiore o uguale a quella corrispondente (si veda la tabella 3) alla relativa classe di velocità indicata sul documento di circolazione. Ad esempio: la prescrizione 145 SR 13 sul documento di circolazione deve ritenersi soddisfatta quando il veicolo è equipaggiato con pneumatici recanti marcature del tipo : 145 SR13 74S, ovvero 145R13 74S, ovvero 145R13 74T, ovvero 145R13 74H, ovvero 145/80R13 75S, ovvero 145ZRR13 75S, ovvero 145ZR13, ovvero P145/80R13 75S, ecc. 2. Quando il documento di circolazione prevede marcature conformi alle prescrizioni della direttiva n. 92/23/CEE (1), ovvero del regolamento ECE/ONU n. 30, è consentito che i pneumatici effettivamente montati sul veicolo rechino indicazioni del simbolo della categoria di velocità e/o dell’indice di capacità di carico superiori a quanto prescritto dal documento di circolazione del veicolo.
Sagt übersetzt aus:
Die Anforderungen an den SI und LI in der Zulassungsbescheinigung sind erfüllt, wenn diese eingehalten oder höherwertig sind.
Steht aber auch in den zuvor verlinkten Artikeln, wenn man die neutral liest und nicht versucht einen nicht vorhanden Kontext reinzudichten.
Es steht ja sogar in dem von dir zitierten Artikel wortwörtlich drin.
"Aufpassen muss man in Italien aber bei der Verwendung von M+S-Reifen in den Sommermonaten. Diese als neu beschriebene Sommer-Regelung für Winterreifen gilt allerdings bereits seit 2014. Winterreifen sind demnach auch im Sommer geduldet, wenn der in der Zulassung eingetragene Geschwindigkeitsindex bei M+S-Reifen nicht unterschritten wird. Während von 15. Mai bis 15. Oktober alle montierten Reifen mindestens den Index im Zulassungsschein erreichen müssen, sind im Winter Reifen bis zur Untergrenze „Q“ erlaubt (16)."
Dazu muss man aber verstehen, dass in Italien grundsätzlich der Speedindex in Fzg-Schein und nicht die eingetragene Höchstgeschwindigkeit relevant ist.
Man kann also ganzjährig mit Winterreifen fahren, wenn diese den geforderten Speedindex erfüllen.
Von Mitte Oktober bis Mitte Mai dürfen Winterreifen mit niedrigerem Index gefahren werden.
Was gar nicht zulässig ist, sind Sommerreifen mit niedrigerem Index (wie zB. beim MX-5 V statt W), wie es hier im Thread thematisiert wurde.
Und im eigentlichen Text dann detaillierter.
Hier auch nochmal:
ZitatWährend von 15. Mai bis 15. Oktober alle montierten Reifen mindestens den Index im Zulassungsschein erreichen müssen, sind im Winter Reifen bis zur Untergrenze „Q“ erlaubt (16).
Gilt für mich erstmal also für alle Reifenarten.
Ich lass mich da aber gern korrigieren, dann allerdings bitte mit handfesten Argumenten und nicht mit mangelnder Lesekompetenz...
Das Fahrverbot bezieht sich nur auf Winterreifen in den Sommermonaten vom 16. Mai bis 15. Oktober.
Laut ADAC nicht:
ZitatWelche Reifen sind verboten?
In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.
Eine Ausnahme gibt es nur im Winter (16. Oktober bis 15. Mai). Es dürfen dann auch Winter- bzw. Ganzjahresreifen (MS, M+S, M&S, Schneeflocken- bzw. Bergsymbol) aufgezogen werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen.
Verständnisfrage:
Was macht denn den MX-5 wieder mal so besonders, dass nur das eine spezielle Getrieböl eine gute Schaltbarkeit garantiert?Mit Schaltgestänge wäre die Schaltbarkeit dann doch noch schlimmer, oder wird es dadurch erst bemerkbar, da es nicht existiert?
Die genauen technischen Gründe dafür kann ich dir nicht nennen.
Aber die schlechte Schaltbarkeit mit "Standard-Ölen" ist ein reelles Problem auf welches auch explizit in der BDA seitens Mazda hingewiesen wird.