Messwerte stehen dir grundsätzlich erstmal nicht zu. Die Werkstatt muss im Rahmen der Gewährleistung (die hier noch greift) den Fehler beheben. Was sie da wie genau tun, ist deren Sache.
Lies dir das hier mal durch
https://www.adac.de/rund-ums-f…te-bei-maengeln-neuwagen/
Also Frist setzen und auf Sachmängelhaftung hinweisen. Das ist KEIN Garantiefall, sondern ein Sachmangel. Da hast du andere (weiter gehende) Rechte.
Die Gewährleistung gilt aber doch für den Verkäufer und nicht für die Werkstatt. Sein Auto steht doch nicht beim Verkäufer, sondern in einer anderen Werkstatt.